Streiwertfrage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BiancaB
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#1

03.04.2013, 14:25

Ich bräuchte mal schnell Hilfe!

Erste Instanz AG Urteil ergangen SW. 3000 EUR

Gegenseite legt Berufung zum LG ein.

Das Berufungsgericht setzt die Beschwer für das Berufungsverfahren auf 547,54 EUR fest.

Berufung wurde dann nicht zugelassen. Jetzt will ich Kostenfestsetzung beantragen. SW erste Instanz nach 3000 oder 547,54 EUR???

Danke
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#2

03.04.2013, 14:37

3000
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#3

03.04.2013, 14:37

Erste Instanz war mit 3.000,00 Euro doch schon fest gesetzt - oder mißverstehe ich Dich?
BiancaB
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#4

04.04.2013, 09:13

Ja genau. Im Urteil des Amtsgerichts war der Streitwert mit 3.000,00 EUR. festgesetzt. Der Beklagte beschwert sich jetzt über meinen Kostenfestsetzungsantrag erster Instanz bei dem ich den Streitwert von 3.000,00 EUR zugrunde gelegt habe.
Ich soll jetzt innerhalb von 2 Wochen dazu Stellung nehmen.

Wie begründe ich meine 3.000,00 EUR? Einfach nur wurden so im erstinstanzlichen Urteil festgesetzt?

Bin verwirrt;-)
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#5

05.04.2013, 08:41

BiancaB hat geschrieben:
Wie begründe ich meine 3.000,00 EUR? Einfach nur wurden so im erstinstanzlichen Urteil festgesetzt?
Genau so. Die I. Instanz ist mit 3.000 EUR festgesetzt, die Berufung mit 547,54 EUR.
Dass das Gericht überhaupt Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, finde ich schon eher ungewöhnlich, aber machbar ist es.
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