![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ich habe folgende Frage:
Wir vertreten 2 Beklagte. Nunmehr wurden dem Kläger die durch die Klage gegen die Beklagte (zu 1)?) veranlassten Kosten auferlegt. Im Übrigen haben von den Kosten des Rechtsstreits der Kläger 16 % und der Beklagte (zu 2)?) 84 % zu tragen. So das Urteil...
Meine Kollegin hatte nunmehr wie folgt abgerechnet bzw. Kostenfestsetzung beantragt:
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
0,3 Erhöhngsgebühr gem. Nr. 1008
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104
+ Auslagen & MwSt.
Nunmehr ist die Gegenseite der Meinung, die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 und die Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 seien in voller Höhe abzuweisen, da die Klägerin nur die Kosten der Beklagten zu 1) zu tragen hat und deshalb eine Aufteilung nach Kopfteilen zu erfolgen hat.
Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch. Wie mache ich das jetzt?
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Ich
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Liebe Grüße
Quaaak!