Vergütungsberechnung an Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Diego
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 27.06.2007, 21:01
Wohnort: Region Hannover

#11

29.06.2007, 15:47

Hey Melanie,
also so kenne ich das auch. Wenn ich gegenüber der RS abrechne und unser Mdt vorsteuerabzugsberechtig ist, zahlt die RS die MwSt auch nicht und ich muss sie gesondert bei unserm Mdt anfordern.

Zu den anderen Bemerkungen, wenn der Mdt eine RS hat und diese Deckungszusage gibt, wird immer die Rechnung an den Mdt ausgestellt und gegebenenfalls dem Mdt noch mitgteilt ob er eine Selbstbeteiligung zu tragen hat und diese bei ihm eingefordert.


Liebe Grüße und schönes WE :D
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#12

29.06.2007, 16:44

@Melanie:

Eine neue Rechnung würde ich an den Mandanten nicht ausstellen. Habt ihr in der Rechnung an die RS die MWST berechnet oder einfach gar keine MWST ausgewiesen?
Richtig wäre, die Rechnung incl. MWST zu machen. Die RS zahlt dann die Nettogebühren plus Auslagen; den Mandanten schickt man dann die Rechnung zu, mit der Bitte die MWST zu zahlen.

Wenn du jetzt eine neue Rechnung machst, musst du ja auch eine neue Rechnungsnummer vergeben. Und wie würde die Rechnung aussehen? Du kannst ja nicht einfach den Betrag der MWST hinschreiben. Du musst also noch mal die ganze Rechnung schreiben.
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#13

29.06.2007, 16:53

Danke für Eure Beiträge. Im Prinzip habt Ihr meine Meinung bestätigt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
MaryK1984
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 10.12.2006, 18:53
Beruf: ReFa
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#14

29.06.2007, 17:55

:?: Also wir machen immer unser schönes Standardschreiben an die RS von wegen "Sache erfolgreich abgeschlossen, anliegend Kostennote". Dann mach ich die Kostennote "an Mandant", lass die unterschreiben und schick die auch im Original und vor allem per Post (anders hat bei uns noch keine RS bezahlt) raus. Wenn die dann SB oder MwSt abziehen wird das auf der Kopie in der Akte vermerkt und wenn der Mandant zur Zahlung von SB und MwSt aufgefordert wird schicken wir ihm nur die Kopie mit den Zahlungseingangsvermerken. Hat bis jetzt auch immer so geklappt und sich keiner beschwert.
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#15

29.06.2007, 20:33

Auch extra Rechnung auf Mandant adressiert?

Es gut, das Büro zu wechseln, so lernt "frau" nie aus.
Ärger gab es wegen der Rechnungen jedenfalls nicht von den RS.

Danke
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
Michaela_R
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 05.03.2013, 11:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Lehrte/Hämelerwald

#16

27.03.2013, 11:35

Damit ich das richtig verstehe...

Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt, das Original hat auch an den Mandanten zu gehen und die RS bekommt nur die Abschrift?!

Wir überlegen bei uns jedesmal und letztlich bekommt die RS das Original (ausgestellt auf den Mandanten), da diese ja unsere Rechnung zahlen soll und der Mandant eine Abschrift des Schreibens sowie der Rechnung. Sollte SB vereinbart sein, teilen wir das unserem Mandanten mit der Bitte um Zahlung der SB mit.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#17

27.03.2013, 11:43

Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt, das Original hat auch an den Mandanten zu gehen und die RS bekommt nur die Abschrift?!
Richtig. Mandant ist Kostenschuldner und erhält deshalb auch das Original der Rechnung.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Michaela_R
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 05.03.2013, 11:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Lehrte/Hämelerwald

#18

28.03.2013, 08:25

:thx
Antworten