Hey Melanie,
also so kenne ich das auch. Wenn ich gegenüber der RS abrechne und unser Mdt vorsteuerabzugsberechtig ist, zahlt die RS die MwSt auch nicht und ich muss sie gesondert bei unserm Mdt anfordern.
Zu den anderen Bemerkungen, wenn der Mdt eine RS hat und diese Deckungszusage gibt, wird immer die Rechnung an den Mdt ausgestellt und gegebenenfalls dem Mdt noch mitgteilt ob er eine Selbstbeteiligung zu tragen hat und diese bei ihm eingefordert.
Liebe Grüße und schönes WE
Vergütungsberechnung an Rechtsschutzversicherung
@Melanie:
Eine neue Rechnung würde ich an den Mandanten nicht ausstellen. Habt ihr in der Rechnung an die RS die MWST berechnet oder einfach gar keine MWST ausgewiesen?
Richtig wäre, die Rechnung incl. MWST zu machen. Die RS zahlt dann die Nettogebühren plus Auslagen; den Mandanten schickt man dann die Rechnung zu, mit der Bitte die MWST zu zahlen.
Wenn du jetzt eine neue Rechnung machst, musst du ja auch eine neue Rechnungsnummer vergeben. Und wie würde die Rechnung aussehen? Du kannst ja nicht einfach den Betrag der MWST hinschreiben. Du musst also noch mal die ganze Rechnung schreiben.
Eine neue Rechnung würde ich an den Mandanten nicht ausstellen. Habt ihr in der Rechnung an die RS die MWST berechnet oder einfach gar keine MWST ausgewiesen?
Richtig wäre, die Rechnung incl. MWST zu machen. Die RS zahlt dann die Nettogebühren plus Auslagen; den Mandanten schickt man dann die Rechnung zu, mit der Bitte die MWST zu zahlen.
Wenn du jetzt eine neue Rechnung machst, musst du ja auch eine neue Rechnungsnummer vergeben. Und wie würde die Rechnung aussehen? Du kannst ja nicht einfach den Betrag der MWST hinschreiben. Du musst also noch mal die ganze Rechnung schreiben.
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Also wir machen immer unser schönes Standardschreiben an die RS von wegen "Sache erfolgreich abgeschlossen, anliegend Kostennote". Dann mach ich die Kostennote "an Mandant", lass die unterschreiben und schick die auch im Original und vor allem per Post (anders hat bei uns noch keine RS bezahlt) raus. Wenn die dann SB oder MwSt abziehen wird das auf der Kopie in der Akte vermerkt und wenn der Mandant zur Zahlung von SB und MwSt aufgefordert wird schicken wir ihm nur die Kopie mit den Zahlungseingangsvermerken. Hat bis jetzt auch immer so geklappt und sich keiner beschwert.
- renofix
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Auch extra Rechnung auf Mandant adressiert?
Es gut, das Büro zu wechseln, so lernt "frau" nie aus.
Ärger gab es wegen der Rechnungen jedenfalls nicht von den RS.
Danke
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Ärger gab es wegen der Rechnungen jedenfalls nicht von den RS.
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Der Profi macht nur neue Fehler.
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Schön, dass es Foreno gibt!
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Damit ich das richtig verstehe...
Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt, das Original hat auch an den Mandanten zu gehen und die RS bekommt nur die Abschrift?!
Wir überlegen bei uns jedesmal und letztlich bekommt die RS das Original (ausgestellt auf den Mandanten), da diese ja unsere Rechnung zahlen soll und der Mandant eine Abschrift des Schreibens sowie der Rechnung. Sollte SB vereinbart sein, teilen wir das unserem Mandanten mit der Bitte um Zahlung der SB mit.
Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt, das Original hat auch an den Mandanten zu gehen und die RS bekommt nur die Abschrift?!
Wir überlegen bei uns jedesmal und letztlich bekommt die RS das Original (ausgestellt auf den Mandanten), da diese ja unsere Rechnung zahlen soll und der Mandant eine Abschrift des Schreibens sowie der Rechnung. Sollte SB vereinbart sein, teilen wir das unserem Mandanten mit der Bitte um Zahlung der SB mit.
- sunny84
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Richtig. Mandant ist Kostenschuldner und erhält deshalb auch das Original der Rechnung.Die Rechnung wird auf den Mandanten ausgestellt, das Original hat auch an den Mandanten zu gehen und die RS bekommt nur die Abschrift?!
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