leider noch ne Frage zur Verfahrenspflegschaft...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Isis90
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#1

26.03.2013, 11:27

Hallo,

nachdem ich jetzt die Abrechnungen über die verschiedenen offenen Verfahrenspflegschaften ans Gericht geschickt habe, kam heute ein Anruf von der Rechtspflegerin... Sie teilte mir mit, dass ich eine Verfahrenspflegschaft erst ab dem Zeitpunkt abrechnen kann, ab dem der Beschluss zur Bestellung gilt, nicht mal ab Antragstellung auf Bestellung zum Verfahrenspfleger (Was für mich mehr Sinn machen würde).

Muss ich das jetzt wirklich so hinnehmen, oder gibt es da vielleicht Urteile oder so, wo genau bestimmt wird, ab wann ich eine Abrechnung ansetzten kann? :?:

Wenn ich mir den ganzen Verfahrensablauf so anschaue, den wir - natürlich immer beim gleichen Gericht - bezügl. der Verfahrenspflegschaft haben, zweifel ich da schon ein wenig an der Aussage der Rechtspflegerin, da hier zwischen Antragstellung und Beschluss schon gut mal 6 Monate liegen, in denen zwar Schriftverkehr und alles lief, aber der Richter trotz Anträgen im Termin und so nicht über die Verfahrenspflegschaft entschieden hat...und mal ehrlich, für die 10 min, die wir bewilligt bekommen sollen, da wirds mir schon ein wenig :?

Kann mir da bitte jemand hilfreich zur Seite stehen? Bin grad ein wenig baff, wenn ich das hier mal so alles durchrechne...
I tried to act normal...
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