EILT! Beanstandung Kostenfestsetzungsantrag GGs.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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littlesunshine295
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#1

25.03.2013, 11:25

Hallo allerseits,

ich habe im Moment einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zur Prüfung vorliegen.

Dort sind folgende Beanstandungen:

1. Fahrtkosten mit 200 km abgerechnet, obwohl laut Routenplaner der -weiteste Weg ca. 160 km lang ist.

2. Abwesendheitsgeld zuviel berechnet, Abwesendheitsgeld mit bis 8 Std. abgerechnet, obwohl dies auch in bis zu 4 Std. machbar gewesen wäre.

Nun stehe ich bezüglich der Formulierung meiner Beanstandung etwas auf dem "Schlauch" :oops:

Kann mir jemand bezüglich einer Formulierung hierfür weiterhelfen?

Die Sache eilt ziemlich, da heute Fristablauf zur Stellungnahme ist.

Schonmals vielen Dank im voraus! :thx

Liebe Grüsse
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elise98de
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#2

25.03.2013, 11:30

Hallo,

ich würde bezüglich der Fahrtkosten den Routenplan ausdrucken und die angesetzten Kilometer beanstanden und auf den beiliegenden Routenplan verweisen.

Bezüglich des Abwesenheitsgeldes ist das so eine Sache. Hat die Verhandlung länger gedauert bzw. war das Gericht in Verzug, können es eventuell auch über 4 Stunden sein. War Dein Chef/in auch beim Termin? Der müsste doch sagen können, wie lange es gedauert hat. Solltest Du es trotzdem beanstanden wollen, dann auf die ausgewiesene Fahrtzeit im Routenplan und die Verhandlungsdauer verweisen, woraus sich dann ergeben sollte, dass das ganze unter 4 Stunden zu bewältigen war. Es müsste jedoch auch ein Zeitpuffer bei dieser Anreise eingeplant werden. In der Regel fährt man da ja nicht kurz vor knapp weg, sondern plant ne halbe Stunde mehr ein.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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