mal wieder eine Frage:
Es wurde fristwahrend Berufung gegen ein Urteil eingelegt.(wir sind Beklagte und Berufungskläger).
Noch bevor wir die Berufungsbegründung geschrieben haben, noch dass sich die Gegenseite angezeigt hat,
wurde die Berufung zurückgekommen.
Jetzt kommt das Urteil vom OLG welches besagt:
die Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (heisst das, dass die Gegenseite verlustig ist, da sie sich nicht fristwahrend angezeigt haben? oder wir, weil wir die Berufung zurück genommen haben, denn Urteilsbegründung bezieht sich auf die Zurücknahme.)
die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen (fallen überhaupt Kosten an - Gerichts- und/oder RA-Kosten?)
Streitwertfestsetzung.
Könnt ihr mir helfen?
Vielen Dank im Voraus.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
LG