Berufungskosten/Berufungsurteil bei und von Gericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Honeymoon
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#1

20.03.2013, 11:30

Hallo Ihr Lieben,

mal wieder eine Frage:

Es wurde fristwahrend Berufung gegen ein Urteil eingelegt.(wir sind Beklagte und Berufungskläger).

Noch bevor wir die Berufungsbegründung geschrieben haben, noch dass sich die Gegenseite angezeigt hat,
wurde die Berufung zurückgekommen.

Jetzt kommt das Urteil vom OLG welches besagt:

die Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (heisst das, dass die Gegenseite verlustig ist, da sie sich nicht fristwahrend angezeigt haben? oder wir, weil wir die Berufung zurück genommen haben, denn Urteilsbegründung bezieht sich auf die Zurücknahme.)
die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen (fallen überhaupt Kosten an - Gerichts- und/oder RA-Kosten?)
Streitwertfestsetzung.

Könnt ihr mir helfen?

Vielen Dank im Voraus. :D

LG
Toniontour
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#2

20.03.2013, 13:31

Gerichtskosten fallen für die Berufungsinstanz nach Nr 1220 GKG in Höhe von 4,0 Gebühren an. Bei vorzeitiger Beendigung (Rücknahme Rechtsmittel z B wie bei Dir) reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1221 GKG.

Hinsichtlich der RA Gebühren müsste man wissen, ob der Gegenseite Eure Berufungsschrift schon zugestellt wurde, d h die schon Kenntnis vom Rechtsmittel hatten. Und ob der ggn RA schon den Auftrag für den Mdt für die II Instanz hatte. Hatte er nur den Auftrag, den Mdt zu beraten, dann entsteht dort nur Geschäftsgebühr, noch keine Verfahrensgebühr. Hatte er den Auftrag (und wenn er schlau ist, wird er das in jedem Fall behaupten...grins), dann 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG.

Lege Dir mal das RVG für Anfänger zu, da steht alles super erklärt drin :wink1
Kikki-Fee
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#3

20.03.2013, 13:48

Honeymoon hat geschrieben: die Beklagte wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (heisst das, dass die Gegenseite verlustig ist, da sie sich nicht fristwahrend angezeigt haben? oder wir, weil wir die Berufung zurück genommen haben
Die mit dem "verlustig" seid ihr. Durch die Rücknahme der Berufung gibt es für eure Seite jetzt keine (erneute) Berufungsmöglichkeit mehr, auch wenn die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen sein sollte.
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