brauche mal wieder eure Hilfe. Unser Mandant hat einen Mahnbescheid über einen Betrag von 12.487,14 € beantragt. Nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde und die Gegenseite Widerspruch eingelegt hatte, hat unser Mandant uns beauftragt, die Klage zu begründen. In der Anspruchsbegründung haben wir beantragt, die Gegenseite zu verurteilen, 4.310,67 € zu zahlen. In Höhe von 10.310,81 € haben wir den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, weil die Gegenseite nach Zustellung des Mahnbescheids insgesamt 10.310,81 € gezahlt hat. Gleichzeitig haben wir also die Klage um 2.134,34 € erweitert, da zwischenzeitlich eine weitere Rechnung offen war. Es erging Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren.
WAS MUSS ICH DENN NUN ABRECHNEN? Im Mahnbescheidsverfahren waren wir ja noch nicht tätig. Entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 3100 trotzdem über 12.487,14 €?
Bitte um schnelle Hilfe!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
LG