Abrechnung Scheidungsangelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mulle-Maus
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#1

15.03.2013, 11:33

Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage (die bestimmt schon öfters gestellt wurde)

Ich mochte eine Scheidung abrechnen. Im Beschluss stehen folgende Werte:

Ehescheidung: 8.394,00 €
VA: 3.516,00 €
Mehrwert Scheidungsfolgevereinbarung: 10.272.00 €

Wie rechne ich das ab? Ich habe sowas noch nie gehabt.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe :)
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niva
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#2

15.03.2013, 11:36

:suche Stichwort: Mehrvergleich

Über einen Vorschlag und mehr Sachverhalt freuen wir uns übrigens auch. :mrgreen:
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rassjel
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#3

15.03.2013, 11:37

Ein bisschen mehr Sachverhalt wäre schon hilfreich!
Vielleicht mal einen eigenen Abrechnungsvorschlag einstellen!?

Fehler kann man immer noch ausbügeln! :D
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rassjel
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#4

15.03.2013, 11:39

Ah, niva Du warst schneller! Die gleichen Gedanken haben mich auch verfolgt! :smile:
Mulle-Maus
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#5

15.03.2013, 12:05

Also ich würde es so machen

1,3 VG von 11.910,00 (Scheidung und VA)
1,2 TG von 22.182,00
1,0 Vergleichsgebühr von 10.272
P+T
19%

Aber ich glaube das ich was vergessen habe...
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niva
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#6

15.03.2013, 12:08

Das sieht mir nicht so aus, als hättest du die Suchfunktion benutzt.

Was war rechtshängig, was nicht?

Sofern du ein Android-Smartphone hast, kannst es mal mit meiner App hierzu versuchen (ebenfalls über die Suchfunktion zu finden).
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#7

15.03.2013, 12:13

Sorry das ich es nicht komplett erkläre ;)

Also terminiert wurde für Scheidung und VA.

Die Scheidungsfolgevereinbabrung sollte nur protokolliert werden. Die haben sich außergerichtlich über den Rest geeinigt.

Ich bin damit etwas überfordert, weil Abrechnungen nie so mein Spezialgebiet waren :)

Ich habe die Suchfunktion genutzt aber ich bräuchte Hilfe bei genau diesem Fall...Beispiele erklären mit das nicht wirklich.
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Adora Belle
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#8

15.03.2013, 12:22

Worüber wurde sich denn verglichen? Nur das Nichtanhängige, oder auch der VA?
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#9

15.03.2013, 12:23

Haben sich über KU und Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich verglichen.
Also nichts anhängiges

ach dann kann ich eine 1,5 Vergleichsgebühr nehmen oder?
Mulle-Maus
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#10

15.03.2013, 12:26

Kann ich denn auch eine 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr nehmen?
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