Freistellung von der Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

13.03.2013, 13:23

ÄÄhhm
icerose hat geschrieben:(...) auch auf den Freistellunganspruch eingehen, erklären, dass Mdtin bereits an uns gezahlt hat und eine Kopie der bewussten Rechnung als Anlage K??? anhängen. (...)
???
Dann geht doch Freistellung gar nicht mehr, wenn schon gezahlt wurde
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#12

13.03.2013, 13:31

genau, wenn Mdt. schon gezahlt hat, dann wandelt sich doch der Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch um, dachte ich. Ok, also in unserem Fall isses dann so, dass der gar net die Rechnung brauch, weils ja im Vergleichstext steht. Wenn das mal nicht der Fall ist, dann müssten wir ne Rechnungskopie zur Kenntnis geben.

:thx
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Kikki-Fee
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 409
Registriert: 26.04.2010, 14:44
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar

#13

13.03.2013, 13:32

Pepsi hat geschrieben:ÄÄhhm
icerose hat geschrieben:(...) auch auf den Freistellunganspruch eingehen, erklären, dass Mdtin bereits an uns gezahlt hat und eine Kopie der bewussten Rechnung als Anlage K??? anhängen. (...)
???
Dann geht doch Freistellung gar nicht mehr, wenn schon gezahlt wurde
Genau das war jetzt auch gerade mein Gedanke. Ich dachte immer, wenn vom Mandanten bereits gezahlt worden ist, dann macht man das als Ersatzanspruch für den Mandanten geltend und wenn noch keine Zahlung erfolgt ist, dann ist es eben der Freistellungsanspruch, so dass der Gegner dann direkt unsere Kosten zu zahlen hat. Habe ich da einen Denkfehler?
Kikki-Fee
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 409
Registriert: 26.04.2010, 14:44
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar

#14

13.03.2013, 13:34

Kasimir1603 hat geschrieben:in unserem Fall isses dann so, dass der gar net die Rechnung brauch, weils ja im Vergleichstext steht.
@Kasimir1603, und wenn ihr ihm einfach eine Rechnung schreibt mit dem Text "Kosten in Höhe von XXX € gemäß Vergleich vom soundsovielten" oder so ähnlich? Dann hat der seine Rechnung und ihr habt eure Ruhe.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#15

13.03.2013, 13:35

Man kann aber der Gegenseite nicht so einfach mal ne Rechnung schreiben.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

13.03.2013, 13:45

:zustimm

schick ihm doch einfach die REchnung und nächstes Mal nehmt ihr die Kostenberechnung einfach mit in die Klage auf und gut ist
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#17

13.03.2013, 14:15

Aber icerose, wenn ihr das Geld schon von eurer Mandantin bekommen habt zum Zeitpunkt der Klageerhebung, dann klagt ihr doch hoffentlich nicht mehr auf Freistellung, sondern auf Schadensersatzzahlung???? :shock:
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#18

13.03.2013, 14:20

hhmmm, vielleicht geht auch in meinem Kopf etwas quer, weil das dieselbe Mdtin ist und mal klagen wir auf Freistellung und mal auf Zahlung!?!?!?!?
Bin verwirrt, danke euch aber für eure Hinweise. Ich werde das künftig (schon wegen der ZV) genauer beobachten. :thx
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#19

13.03.2013, 14:48

:thx auch von mir - jetzt is mir geholfen :mrgreen:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten