Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#121

29.09.2007, 11:24

Bis wieder ein neues Gesetz auf den Markt kommt, nehme ich an.. Bis die Anwälte das jetzt begriffen haben, gibt es schon wieder ne neue Regelung, pass mal auf ;)
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#122

29.09.2007, 15:09

Stine das stimmt nicht ganz, man kann weiterhin wie bisher nach dem gebührenrahmen abrechnen, da es eine übergangslösung ist

PS: habe die Beiträge hierher verschoben, da nicht immer wieder neue Threads zu dem Thema eröffnet werden müssen, wozu gibts schließlich den Sammelthread
StineP

#123

29.09.2007, 15:34

So steht es aber eben nicht im Gesetz... Dort steht ausdrücklich 190 €,... irgendwas anderes anzuwenden, finde ich nicht nur unzweckmäßig sondern auch nicht dem Gesetz entsprechend...
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#124

29.09.2007, 15:35

hallo stine,

danke für deine Aufklärung :) Dann macht meine Chefin schon seit dem das Gesetz raus ist eigentlich ungültige Rechnungen bzw. falsche Rechnungen.

Die 0,55 Gebühr ist weg und dafür gilt § 34 RVG nun mit den 190 max. 250 €.

So wie du mir das erklärt hast so habe ich das auch verstanden. Ich bin mal gespannt, wenn ich die nächste Rechnung so mache wie von dir erklärt, wie meine Chefin darauf reagiert. Da muss ich mich sicher wieder richtig heftig rechtfertigen.

Danke für deine Hilfe, wenn ich wieder eine Frage habe (das wird sicher bald wieder sein) dann melde ich mich wieder,

viele liebe Grüße

Sandra :D
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#125

29.09.2007, 18:25

das ist aber falsch.. ich suche noch nach einem beweis
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#126

29.09.2007, 20:45

ich würde nur immer nach dem Gesetzt arbeiten, da steht das die Gebühr Nr. 2100 weggefallen ist und dafür § 34 Rvg gilt. Dass das eine Übergangslösung ist weiß ich nicht. Die Zeit wo das geändert wurde habe ich nicht mitbekommen, daher gehe ich davon aus was im Gesetz steht.

Wo steht denn, dass das eine Übergangslösung ist ???
StineP

#127

29.09.2007, 21:55

Richtig, genau so auch meine Einstellung. Es steht NICHTS im Gesetz und an ne Übergangslösung gewöhn ich mich erst gar nicht, wenn mein Gesetz mir doch was anderes sagt. Nur weil einige Büros noch 0,5 vor schreiben, heißt es nicht, dass ich das übernehme oder als richtig betrachte.
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#128

30.09.2007, 12:14

hab leider nä woche urlaub, aber werde übernä montag dann mal schauen im büro
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#129

30.09.2007, 12:16

Hallo,

ich bin der Meinung, dass das was im Gesetzt steht so richtig ist. Da steht aber nichts von "Übergangslösung" sondern ab dem 01.07.2006 gilt:.

Wie ist das denn mit den neuen Azubis, die lernen das so wie es im Gesetz steht. Die wissen ja nicht wie es vorher war.

Also denke ich, kann ich ohne weiteres die 190 Gebühr nehmen usw. da die 0,55 Beratungsgebühr lt. RVG seit 01.07.2007 weggefallen ist.
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