Strafrecht - wo sind die Abrechnungsexperten??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Svala
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#1

25.02.2013, 14:57

Ich habe hier eine Strafrechtssache abzurechnen, die mich etwas überfordert (was bei Strafrecht leider nicht schwer ist, mache ich nicht allzu oft):

Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht wurden wir zum Pflichtverteidiger bestellt. Dieses Verfahren ist auch aus der Pflichtverteidigung schon abgerechnet.

Dann hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die verworfen wurde.
Anschließend ging sie StA in Revision.
In der Revision wurde das Urteil des LG aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Berufungskammer des LG zurückverwiesen.

Dort erging schließlich ein Urteil, in dem der Angeklagte verurteilt wurde und verurteilt wurde, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Heißt das jetzt, dass ich alle Kosten aus der Pflichtverteidigung geltend machen kann?
Die Pflichtverteidigung gilt glaube ich dann für die Berufung und Revision weiter, richtig?

Wie rechne ich denn jetzt die Verfahren vor dem Landgericht ab? Ist das ein Verfahren, so dass die Verfahrensgebühr einmal anfällt? Es fand auch jeweils ein Verhandlungstermin statt… Also sowohl vor als auch nach der Revision.

Hilfe, ich versteh hier nur Bahnhof und bin für jede Hilfe dankbar!!!

:bahnhof
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#2

25.02.2013, 15:28

Schon einen Vorschlag, damit wir sehen, ob du den richtigen Ansatz hast oder komplett in die falsche Richtung läufst?! 8)
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#3

25.02.2013, 15:49

Also ich würde sagen wir bekommen alle Kosten aus der Pflichtverteidigung...

Ich würde jetzt abrechnen

Berufung:
4124
4126 (2 Tage, einmal vor, einmal nach Revisionseinlegung)

Revision:
4130
4132 (1 Tag)

jeweils + Fahrkosten, Abwesenheitsgeld und Auslagen + Mwst.

Was ich überhaupt nicht weiß ist, ob nach der Zurückverweisung an das Landgericht noch einmal eine Verfahrensgebühr anfällt oder ob die mit der 4124 "abgedeckt" ist...??
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#4

25.02.2013, 15:56

Svala hat geschrieben:4126 (2 Tage, einmal vor, einmal nach Revisionseinlegung)
Det schnall ich net. Wie viel Termine haben genau stattgefunden?! Mein Chef pflegt immer zu sagen: Eine Terminsgebühr entsteht erst im Termin!
Svala hat geschrieben:Was ich überhaupt nicht weiß ist, ob nach der Zurückverweisung an das Landgericht noch einmal eine Verfahrensgebühr anfällt oder ob die mit der 4124 "abgedeckt" ist...??
Diese Gebühren entstehen dann noch einmal. In der Rechnung am besten ne Zeile einfügen: Berufungsverfahren vor der Zurückverweisung - und dann die Gebühren für die erste Berufung. Dann die Gebühren für die Revision. Neue Zeile: Berufungsverfahren nach der Zurückverweisung - da dann die Gebühren für die zweite Berufung. Auch an PTKD denken, dass das bei der Zurückverweisung wieder anfällt.

Du musst das natürlich nicht mit der Extra-Zeile machen, ist nur ein Hinweis von mir, da die Rechnung dann übersichtlicher wird. :wink:
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#5

25.02.2013, 16:01

:thx

Es haben insgesamt drei Termine stattgefunden:

LG Berufung

OLG Revision

und nach zurückverweisung noch einmal

LG

Also berechne ich die 4124 zweimal, so wie Du oben beschrieben hast...?!!

Vielen Dank!!!
Svala
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#6

25.02.2013, 16:03

P. S.: Was bedeutet PTKD??
:pfeif
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#7

25.02.2013, 16:10

Pauschale für: Post- und TeleKommunikations-Dienstleistungen. Nr. 7002 VV RVG - die Abkürzung hat man uns bereits im 1. Lehrjahr anner Berufsschule beigebracht. Möglich, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
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#8

25.02.2013, 16:16

:wink1

Vielen Dank!!

Das erste Lehrjahr habe ich lange hinter mir, aber diese Abkürzung ist mir trotz allem neu...
Bei uns heißt das AL...
Wieder was gelernt...
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#9

25.02.2013, 16:18

AL... da fällt mir nur Al Bundy ein ... heißt aber wahrscheinlich Auslagen ... :pfeif
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#10

25.02.2013, 16:20

Svala hat geschrieben:Also berechne ich die 4124 zweimal, so wie Du oben beschrieben hast...?!!
Korrekt. Falls ich mich nicht gut genug ausgedrückt hab. :mrgreen:
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