Hallo zusammen,
ich habe heute ein Problem, zu dem ich nichts konkretes finde und mir das zum ersten Mal unter gekommen ist.
Also wir haben von einer Familie mit 4 Kinder und 2 Erwachsenen den Auftrag erhalten gegen die ergangenen Nachzahlungsbescheide des KCA Widerspruch einzulegen. In diesem besonderen Fall hat jedes Familienmitglied einen Bescheid erhalten.
Wir haben gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt. Das Ergebnis war, dass diese Nachzahlungsbescheide sodann zurück genommen wurden.
Meine Frage ist jetzt, wieviele Gebühren nach 2400 VV RVG sind angefallen? M.E. handelt es sich um 6 Verwaltungsakte. Also müssten 6 Rechnungen erstellt werden. Allerdings glaube ich nicht, dass für jede Rechnung die Mittelgebühr angebracht ist.
Oder muss ich hier eher mehrere Auftraggeber abrechnen?
Die vier Kinder sind übrigens minderjährig. Keine Ahnung ob das eine Rolle spielt.
Da mir kein Widerspruchsbescheid vorliegt, stellt sich allerdings auch noch die Frage, wer erhält die Rechnung? Ich dachte daran, dass ich für jeden Bescheid und somit Widerspruch eine Rechnung erstelle (falls nicht mehrere Auftraggeber abzurechnen ist) und diese dann an den KCA schicke, mit der Bitte entsprechend auszugleichen, da der Widerspruch erfolgreich war und die Kosten vom Amt zu übernehmen sind. Denke ich mal, oder irre ich mich hier auch .
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Gebühren bei 6 Nachzahlungsbescheide gegen Familie.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du müßtest zunächst bitte Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen, ansonsten darf Dir lt. Forenregeln niemand antworten.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)