Hallo zusammen,
ich habe zum ersten Mal eine Akte auf dem Tisch wo es um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren geht.
Hier möchte die Behörde einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirken nach § 164 VwGO.
Es soll die Post/-Telek.pauschale in Höhe von 20,00 EUR festgesetzt werden.
So und ich nun keine Ahnung, wird wahrscheinlich auch die einzige Akte hier bleiben. Nun meine Frage, ob das so ok ist und wenn ja, wo finde ich solche Sachen.
Lieben Dank
Kostenfestsetzung § 164 VwGO
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Du machst einen ganz normalen KFA nur auf Grundlage des § 164 VwGO wie Du schon richtig geschrieben hast und dann die üblichen Gebühren und Auslagen. Außer dass du die VwGO ansprichst unterscheidet sich dieser nicht von den KFA´s im zivilrechtlichen Verfahren.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Richtige Antwort zur falschen Frage. Der KfA kam von der Behörde
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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ok, vielen lieben dank.