Gebührenabkommen mit den RS-Versicherungen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jacare
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#1

12.02.2013, 22:12

Hey.. Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich brauche Infos zum früheren DAV-Abkommen mit den RS-Versicherungen.

Mein Chef möchte, dass ich dieses Abkommen bei der Abrechnung mit der KRA... berücksichtige... Kann mir jemand sagen, wie sich die Gebühren (anhand der Abrechnung nach dem RVG) ändern? Im Internet steht immer nur, diese Methode sei veraltert und durch das RVG abgelöst worden. Trotzdem gibt es noch bestimmte Abkommen.

Kann mir jemand weiterhelfen? Es geht um eine einfach Unfallsache GG Auslagen usw.

Mein Chef meinte, dass sich die Gebühren durch dieses Abkommen erhöhen.

Vielen Dank!!!!
grommelie
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#2

13.02.2013, 08:44

Ist die KRA... hier tatsächlich RS-Versicherung oder Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers?
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Anahid
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#3

13.02.2013, 08:52

Es gab mal ein Abkommen, wonach grundsätzlich die 1,5 GG abgerechnet werden konnte. Mittlerweile sind die Versicherungen aber - nach meinem Kenntnisstand - davon abgerückt und es gelten keine Abkommen mehr. Ein höheres Abkommen als die 1,5 GG ist mir nicht bekannt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jacare
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#4

13.02.2013, 11:12

grommelie hat geschrieben:Ist die KRA... hier tatsächlich RS-Versicherung oder Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers?
du hast natürlich recht.. vielen dank
Coco Lores
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#5

13.02.2013, 14:24

Mein früherer Chef hatte mal eine Auflistung mit den vers. Versicherungen, die sich an dem Abkommen beteiligt hatten und da war die Allianz z.B. dabei, die grundsätzlich eine 1,8 GG akzeptiert hat. Aber die Zeiten sind vorbei...
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Isis90
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#6

13.02.2013, 15:06

Also so weit ich das von uns hier beurteilen kann, zahlen die alle - außer die H.., die zahlt 1,5 - bei uns nur noch die 1,3.
I tried to act normal...
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#7

14.02.2013, 12:06

Ich hatte vor vor ca. 2 Jahren mal einen Fall (Sach-und Personenschaden) mit der Allianz als gegn. Haftpflichtversicherung. Wir haben uns geeinigt. Der Sachbearbeiter hat mich damals gefragt, ob ich nach dem ehemaligen DAV Abkommen abrechnen will. Wenn nicht würde er sich da vermerken und ich könnte dann bei der Allianz nie mehr nach ehemaligen DAV Abrechnen. Soweit ich noch weiß ging es darum, dass beim Abkommen immer nur eine erhöhte GG 2300 abzurechnen ist und keine 1,5 Einigungsgebühr. Ich hätte also auf die 1,5 Gebühr verzichten müssen.
suzette
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#8

14.02.2013, 14:34

Die A l l . . . Versicherung AG, München, hat uns neulich mitgeteilt, diese Regelung sei zum 31.03.2012 ausgelaufen.

Für Schäden nach dem 01.04.2012 wird jetzt also generell nur noch eine 1,3 Geschäftsgebühr gezahlt.

:?
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