Hilfe! Eilt! Gegenstandswert
Jetzt habe ich mir ALLES durchgelesen. Curry hat natürlich Recht. Er hat den vollen Betrag wegen der Geltendmachung von Zinsen eingeklagt und dann die vorherige Zahlung in Abzug gebracht
Ich rate jetzt mal ins Blaue: Viertausenund... sind die Hauptforderung, der Rest ist die eingeklagte, den Streitwert nicht erhöhende (!) Geschäftsgebühr.
Gebührenstreitwert sind damit nur die Viertausendund.... Deshalb ist für das Verfahren auch das Amtsgericht, nicht das Landgericht zuständig.
Gebührenstreitwert sind damit nur die Viertausendund.... Deshalb ist für das Verfahren auch das Amtsgericht, nicht das Landgericht zuständig.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es ging hier aber nicht um die Geschäftsgebühr, sondern um einen Betrag der vor Klageerhebung gezahlt wurde.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hey Mädels, verkeilt Euch nicht. Der GW ist 4....,€. Ganz normale Zivilsache. Hier gings nur darum, noch einige Zinsen zu erhaschen aus der Forderung von 5....,00 €. Habe mal nachgefragt. Chefin war gestern nur nicht da, ich sollte das fertig machen, wegen Frist. Daher die Eile. Und die 0,5 TG: Das Gericht ordnete an, dass das schriftliche Vorverfahren durchgeführt wird. Die Gegenseite hat nicht innerhalb der Frist ihre Verteidigung angezeigt, daher VU. Da würde aber doch die 0,5 anfallen, da beantragt? Hat jemand dazu eine Idee? Ich hab den KFA erst mal losgeschickt, kann im Notafll immer noch ändern.
- NicoleH
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Mal so ne Frage: Was hat das Gericht denn als Streitwert festgelegt? Ansonten Streitwertfestsetzung beantragen, dann können die sich einen Kopf dort zerbrechen.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- rena
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Man rechnet außergerichtlich die GG zu einem geschätzten Gegenstandswert ab.
Dann folgt Gerichtsverfahren mit Streitwertfestsetzung.
Wie handhabt ihr das in der Abrechnung?
GG zu dem vorher abgerechneten GW und die VG zu dem festgesetzten Streitwert oder GG und VG zu dem festgesetzten Streitwert?
Verschiedene Rechtspfleger gaben mir beide Variationen als Antwort. Nachvollziehbar sind irgendwie auch beide, aber was ist richtig?
Wenn man beiden Gebühren zum festgesetzten Streitwert abrechnet, bekommt man ja ein Problem mit der GG. Man hat die halbe GG ja z.B. zum geschätzten GW eingeklagt. Wenn nun der SW höher ausfällt, fehlt ja dann im Prinzip ein Teil der halben GG.
Bin voll verwirrt!
Dann folgt Gerichtsverfahren mit Streitwertfestsetzung.
Wie handhabt ihr das in der Abrechnung?
GG zu dem vorher abgerechneten GW und die VG zu dem festgesetzten Streitwert oder GG und VG zu dem festgesetzten Streitwert?
Verschiedene Rechtspfleger gaben mir beide Variationen als Antwort. Nachvollziehbar sind irgendwie auch beide, aber was ist richtig?
Wenn man beiden Gebühren zum festgesetzten Streitwert abrechnet, bekommt man ja ein Problem mit der GG. Man hat die halbe GG ja z.B. zum geschätzten GW eingeklagt. Wenn nun der SW höher ausfällt, fehlt ja dann im Prinzip ein Teil der halben GG.
Bin voll verwirrt!