Gebühr für Beschwerdeverfahren vor dem AG und dem OLG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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grazia
Foren-Praktikant(in)
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#1

11.02.2013, 10:00

Guten Morgen in die Runde,

sitze hier gerade vor einer für mich komplizierten Sachen.
Mdt wurde verhaftet und für ein paar Tage eingesperrt, außerdem wurde Geld von ihm beschlagnahmt, Ermittlung durch StA, Beschluss AG, dann wurde von uns Beschwerde eingelegt.
Das ganze ging dann noch vor das OLG, wieder Beschluss durch OLG und wieder Beschwerde von uns an OLG, weil Mdt zu unrecht verhaftet wurde und im Gefängnis saß.
So jetzt meine Frage: Welche Gebühr kann ich für die Beschwerde sowohl beim AG als auch beim OLG.

Bitte um Hilfe. Danke für eure Mühe.
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