![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Folgender Sachverhalt:
2 Auftraggeber. Außergerichtliche Einigung nicht möglich, Gegner lehnt alles ab. Daraufhin selbständiges Beweisverfahren. Gutachten fällt positiv für Auftraggeber aus, SW: 4.500,00 €. Das hat zur Folge, dass der gesamte Schaden verlangt werden kann (Wert: 12.500,00 €).
Wie rechne ich das jetzt ab?
Und wie viel muss ich anrechnen?
Wird die Erhöhungsgebühr mit in die Anrechnung einbezogen?
Wenn Gegner den ganzen Schaden nach Aufforderung zahlt, fällt dann noch eine Einigungsgebühr an? Ich meine, es wurde ein Prozess vermieden und der Streit beendet. Und wenn sie anfällt, aus 1,5 (weil außergerichtlich) oder 1,0 (weil selbständiges Beweisverfahren anhängig war)?
Es wäre super, wenn mir einer zu Hilfe eilen könnte!
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)