Hallo,
ich habe hier eine Akte in der wir Beratungshilfe UND Prozesskostenhilfe bekommen haben.
Unsere Mandantin ist die Antragsgegnerin im Schlichtungsverfahren und Beklagte im streitigen Verfahren.
Rechne ich nun die Kosten des Schlichtungsverfahrens im Rahmen der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe ab?
Danke schon mal
Wo rechne ich die Kosten des Schlichtungsverfahrens ab?
- Rumpelstilzchen
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Schlichtungsverfahren ist ja eine außergerichtliche Angelegenheit. Darum ist das m.E. über die Beratungshilfe abzurechnen.
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