Hilfe! Eilt! Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#21

27.09.2007, 16:58

Jetzt habe ich mir ALLES durchgelesen. Curry hat natürlich Recht. Er hat den vollen Betrag wegen der Geltendmachung von Zinsen eingeklagt und dann die vorherige Zahlung in Abzug gebracht
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#22

27.09.2007, 17:02

OK, danke an alle, ich habs jetzt.
Gina

#23

27.09.2007, 17:27

Ich rate jetzt mal ins Blaue: Viertausenund... sind die Hauptforderung, der Rest ist die eingeklagte, den Streitwert nicht erhöhende (!) Geschäftsgebühr.

Gebührenstreitwert sind damit nur die Viertausendund.... Deshalb ist für das Verfahren auch das Amtsgericht, nicht das Landgericht zuständig.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#24

28.09.2007, 08:16

Es ging hier aber nicht um die Geschäftsgebühr, sondern um einen Betrag der vor Klageerhebung gezahlt wurde.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#25

28.09.2007, 13:13

Hey Mädels, verkeilt Euch nicht. Der GW ist 4....,€. Ganz normale Zivilsache. Hier gings nur darum, noch einige Zinsen zu erhaschen aus der Forderung von 5....,00 €. Habe mal nachgefragt. Chefin war gestern nur nicht da, ich sollte das fertig machen, wegen Frist. Daher die Eile. Und die 0,5 TG: Das Gericht ordnete an, dass das schriftliche Vorverfahren durchgeführt wird. Die Gegenseite hat nicht innerhalb der Frist ihre Verteidigung angezeigt, daher VU. Da würde aber doch die 0,5 anfallen, da beantragt? Hat jemand dazu eine Idee? Ich hab den KFA erst mal losgeschickt, kann im Notafll immer noch ändern.
StineP

#26

28.09.2007, 13:18

ja, da fällt die 0,5 an. Das stimmt.
SpeedyS
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 25.09.2007, 22:30
Wohnort: NRW

#27

28.09.2007, 13:27

Sehe ich genau so, 0,5 TG.
Liebe Grüße

SpeedyS :-)
Benutzeravatar
NicoleH
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 385
Registriert: 20.09.2007, 15:37
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Nahe Kempten
Kontaktdaten:

#28

28.09.2007, 15:44

Mal so ne Frage: Was hat das Gericht denn als Streitwert festgelegt? Ansonten Streitwertfestsetzung beantragen, dann können die sich einen Kopf dort zerbrechen.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#29

02.10.2007, 21:04

Man rechnet außergerichtlich die GG zu einem geschätzten Gegenstandswert ab.

Dann folgt Gerichtsverfahren mit Streitwertfestsetzung.

Wie handhabt ihr das in der Abrechnung?

GG zu dem vorher abgerechneten GW und die VG zu dem festgesetzten Streitwert oder GG und VG zu dem festgesetzten Streitwert?

Verschiedene Rechtspfleger gaben mir beide Variationen als Antwort. Nachvollziehbar sind irgendwie auch beide, aber was ist richtig?

Wenn man beiden Gebühren zum festgesetzten Streitwert abrechnet, bekommt man ja ein Problem mit der GG. Man hat die halbe GG ja z.B. zum geschätzten GW eingeklagt. Wenn nun der SW höher ausfällt, fehlt ja dann im Prinzip ein Teil der halben GG.

Bin voll verwirrt!
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#30

03.10.2007, 15:07

Hmm, keine Lösung zu diesem alltäglichen Abrechnungsproblem? :(
Antworten