Gebühren ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Francis
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#1

27.09.2007, 16:33

Ich krieg nochn Anfall! Heute geht irgendwie nix, ich steh voll im Wald!

Ich soll die Kosten der ZV mit geltend machen. Problem:
Pfüb wurde zurück genommen, die ZV-Gebühren sind aber doch angefallen?

Die 15 € GK sind somit aber nicht angefallen, Pfüb wurde zurück genommen. Chefchen meint, ich soll sie mit einstellen. GV ist auch losgetrabt, hat Kosten verursacht.

Wat nu?
StineP

#2

27.09.2007, 16:35

Ja, ZV kosten sind dennoch entstanden.

Hat GV euch ne Rechnung geschickt? Die GK werden erhoben, dass der Pfüb überhaupt "bearbeitet" wird...
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Majo
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#3

27.09.2007, 16:38

stimmt, die 15 Euro sind bestimmt schon angefallen. Hat der DS den Pfüb zugestellt erhalten? Warum wurde er zurückgenommen? Habt ihr einen Fehler gemacht oder hat der zwischenzeitlich gezahlt? Bei letzterem erklären wir den PfüB dann für erledigt und der SC hat die Kosten zu zahlen, da er sich ja im Verzug befand.

Die ZV Kosten und die 15 Euro sind also in jedem Fall entstanden.
Francis
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#4

27.09.2007, 16:45

Der Pfüb wurde wegen angeblicher Formfehler von der Bank zurück gewiesen (Vorname des Kontoinhabers war nicht drauf, Kontoverbindung schon, war ne Sache gegen eine Firma). Ich hatte mich da mit dem Bankmenschen etwas angelegt, der hat mir ständig was anderes erzählt. Hat sich aber eh erledigt, weil der Schuldner gezahlt hat. Gv hat KR geschickt. Ist ja tätig geworden.
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#5

27.09.2007, 17:10

würd ganz einfach versuchen, die Kosten noch dem SC in Rechnung zu stellen.

Dreistheit siegt.
Gast

#6

27.09.2007, 17:17

Die Geb. nach 3309 fällt doch schon mit "Antragstellung" an, und eine einmal verdiente Gebühr löst sich nicht in "Luft" auf. Auch das Gericht verlangt selbstverständlich für die Bearbeitung des Pfüb die 15,00 € und der GV verzichtet ganz und gar nicht auf seine Kosten. Also alles mit in Rechnung stellen.
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