Hilfe! Eilt! Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#11

27.09.2007, 16:24

Nur die Frage ist, wann hat er denn geleistet? Hä? ;-)
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Curry
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#12

27.09.2007, 16:25

Wenn der Antrag schon so in der Klage formuliert war, dann wird er ja wohl kaum nach Klageerhebung geleistet haben.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#13

27.09.2007, 16:28

Ist doch schnuppe, oder?

Klagst du 5000 € und zahlt der Honk 1000, berechnet sich die VG und (manchmal) die TG auch nach 5000 €
eve

#14

27.09.2007, 16:29

@Stine: Das sehe ich ganz genauso!
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Curry
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#15

27.09.2007, 16:30

Aber wenn der Antrag schon so formuliert war in der Klage, dann bedeutet das, dass der Beklagte die Zahlung schon vor Klageerhebung geleistet hat, demnach wird nicht der volle Betrag eingeklagt (was ja die GK auch wieder erhöhen würde), sondern es wird der Betrag abzüglich der Zahlung eingeklagt.
Curry

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Francis
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#16

27.09.2007, 16:36

Wenn die 5tausen und.. maßgeblich sind, warum hat dann das Gericht die Zuständigkeit nicht gerügt? Das ist ne normale Forderung für geleistete Arbeiten.
StineP

#17

27.09.2007, 16:37

Das ist aber ne gute Frage.

Wieso fragt Ihr euch das erst nach urteilsverkündung?? *g
Francis
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#18

27.09.2007, 16:37

Geleistet wurde vor Klageerhebung, warum der Antrag so formuliert war, keine Ahnung. Womöglich, um noch eineige Zinsen abzufassen. Gericht ist ja auch mitgegangen.
Francis
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#19

27.09.2007, 16:38

stine
Das stand vorher nie im Raum. Das fiel mir erst jetzt bei der Berechnung auf.
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Curry
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#20

27.09.2007, 16:55

Ahhh, aber der Gegenstandswert ist ja nunmal nur die 4.300€, da - wie gesagt - die Zahlung vor Klageerhebung erfolgt ist. Dieser Betrag wurde also nicht mit eingeklagt. Wäre ja auch ein Unding, etwas einzuklagen, was schon gezahlt wurde.
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