Hilfe! Eilt! Gegenstandswert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#1

27.09.2007, 15:55

Ich hab ne ganz dringende Frage:

VU, im Tenor heißt es: Verurteilung Zahlung über 5.451,80 € nebst Zinsen aus 4.744,77 € seit dem...und seit dem... aus 707,03 € zzgl. Kosten u. Gebühren 207,26 € abzgl. geleisteter ...... Endbetrag 4.351,51 €.

Ich muss einen kfa machen. Welcher Gegenstandswert ist maßgeblich? Hilfe!!!
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

27.09.2007, 15:57

Letztlich geht es ja darum, was beantragt wurde, nicht wie das Urteil aussieht. Ich würd hier zu 5.451,80€ tendieren. Aber was wurde denn genau beantragt?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#3

27.09.2007, 15:58

Die haben den Antrag im Tenor übernommen. Also genau das, was da steht.
Benutzeravatar
Steffi_1986
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 740
Registriert: 20.09.2007, 21:07
Software: RA Win 2000
Wohnort: zw. Nürnberg + München

#4

27.09.2007, 16:00

Jup, würd ich auch so machen
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#5

27.09.2007, 16:00

Gleich noch was, VU erging im schriftlichen Vorverfahren, also auch die 0,5 3105VV RVG? Die Gegenseite hat sich gegen die Klage nicht verteidigt.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#6

27.09.2007, 16:02

Also wenn es genauso da drin stand, dann würd ich noch die Zahlung abziehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#7

27.09.2007, 16:05

Also doch die 4.351,51 €?Mir fällt gerade was auf: Wir spielen hier vorm Amtsgericht. Also müssten theoretisch die 4.351,51 maßgebend sein. Ist ne normale Geldorderung, also keine amtsgerichtliche Ausschließlichkeit.
eve

#8

27.09.2007, 16:18

Nein, sondern 5.451,80 €

Unter Umständen gibt es eine 1,2 Terminsgebühr, wenn

- im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verh. entschieden wurde

oder

- gem. § 307 oder 495 a ZPO Gebrauch gemacht wurde und ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde

oder

- schriftl. Vergleich
StineP

#9

27.09.2007, 16:22

Also unbedingt 5451,80....
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#10

27.09.2007, 16:23

eve, weshalb 5.451,80€? Sie hat gesagt, dass der Antrag wie das Urteil lautete. Im Antrag steht eindeutig 5.451,80€ abzgl. geleisteter...

Wie kann der Gegenstandswert dann 5.451,80€ sein?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten