Ich hab ne ganz dringende Frage:
VU, im Tenor heißt es: Verurteilung Zahlung über 5.451,80 € nebst Zinsen aus 4.744,77 € seit dem...und seit dem... aus 707,03 € zzgl. Kosten u. Gebühren 207,26 € abzgl. geleisteter ...... Endbetrag 4.351,51 €.
Ich muss einen kfa machen. Welcher Gegenstandswert ist maßgeblich? Hilfe!!!
Hilfe! Eilt! Gegenstandswert
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Letztlich geht es ja darum, was beantragt wurde, nicht wie das Urteil aussieht. Ich würd hier zu 5.451,80€ tendieren. Aber was wurde denn genau beantragt?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Steffi_1986
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 740
- Registriert: 20.09.2007, 21:07
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: zw. Nürnberg + München
Jup, würd ich auch so machen
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Also wenn es genauso da drin stand, dann würd ich noch die Zahlung abziehen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Also doch die 4.351,51 €?Mir fällt gerade was auf: Wir spielen hier vorm Amtsgericht. Also müssten theoretisch die 4.351,51 maßgebend sein. Ist ne normale Geldorderung, also keine amtsgerichtliche Ausschließlichkeit.
Nein, sondern 5.451,80 €
Unter Umständen gibt es eine 1,2 Terminsgebühr, wenn
- im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verh. entschieden wurde
oder
- gem. § 307 oder 495 a ZPO Gebrauch gemacht wurde und ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde
oder
- schriftl. Vergleich
Unter Umständen gibt es eine 1,2 Terminsgebühr, wenn
- im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verh. entschieden wurde
oder
- gem. § 307 oder 495 a ZPO Gebrauch gemacht wurde und ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde
oder
- schriftl. Vergleich
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
eve, weshalb 5.451,80€? Sie hat gesagt, dass der Antrag wie das Urteil lautete. Im Antrag steht eindeutig 5.451,80€ abzgl. geleisteter...
Wie kann der Gegenstandswert dann 5.451,80€ sein?
Wie kann der Gegenstandswert dann 5.451,80€ sein?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.