Streitwertberechnung Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ela15776
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#1

23.01.2013, 11:31

Hallo zusammen,

bin im Arbeitsrecht nicht so fit und habe jetzt eine Akte zum Abrechnen bekommen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen....

Folgender Fall:

Mdt hat 3 Abmahnungen innerhalb 3 Monaten erhalten (hiergegen sind wir vorgegangen, außergerichtlich)
dann hatte er noch einen Zahlungsanspruch i.H.v. 280,33 €
Zeugnis beantragt
Telefonate mit Gegenseite
Einigung auf Aufhebungsvertrag mit Abfindung.

Wie muss der Streitwert berechnet werden?

Hatte mir Folgendes gedacht:

Abmahnungen 2 x 2000,00 (Brutto-Lohn)
Zahlungsanspruch 280,33 €
Zeugnis 2 x 2000,00
Aufhebungsvertrag m. Abfindung 3 x 2000,00

Wird bei einem Bruttolohn, dem Provision (je nach Abschlüssen) zugerechnet wird, die Provision auch irgendwie berücksichtigt?

Ich hätte jetzt 1,3 GG aus SW ohne Aufhebungsvertrag, sowie Termins- und Einigungsgebühr (1,5 da außergerichtlich) aus Gesamt-SW gerechnet.

Vielen Dank für Eure Hilfe....

Grüßle Ela
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#2

25.01.2013, 09:18

Wenn es 3 Abmahnungen gab, warum berechnest Du dann für die Abmahnungen nur 2 x 2000 €? Müsste ja dann 3 x 2000 € sein.

Zahlungsanspruch ist hinzuzurechen.

Für ein Zeugnis beträgt der Streitwert einen Bruttolohn.

Den Aufhebungsvertrag kannst Du mit 3 x 2000 € abrechnen.

Da das Ganze außergerichtlich war, wird die GG aus den zusammengerechneten Werten berechnet. Eine Terminsgebühr gibt es außergerichtlich nicht. Wenn mehrere Telefonate mit der Gegenseite geführt wurden, kannst Du die GG ohne Probleme auf 1,5 anheben. Je nach Umfang der Angelegenheit sogar auch höher. Du musst das halt begründen.

Die Einigungsgebühr wird mit 1,5 ebenfalls aus dem Gesamtstreitwert berechnet.

Provision etc., weil keine festen Werte, werden dem Bruttolohn nicht zugerechnet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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