Gebührenrechnung- Verfahrensdifferenzgebühr?
Mensch, hier gibt es ja viele die helfen wollen - und sorry, ich konnte gestern nicht mehr ins Internet gehen.
Die Anträge waren beide gerichtlich - zwei verschiedene Anträge zur selben Sache eben nur mit unterschiedlichem Streitwert.
Müssen die Streitwerte dann einfach nur addiert werden? Auch bei der Verfahrensgebühr? Oder darf ich dort nur den höheren nehmen?
Lieben Gruß an alle!
Die Anträge waren beide gerichtlich - zwei verschiedene Anträge zur selben Sache eben nur mit unterschiedlichem Streitwert.
Müssen die Streitwerte dann einfach nur addiert werden? Auch bei der Verfahrensgebühr? Oder darf ich dort nur den höheren nehmen?
Lieben Gruß an alle!
Ja, wenn Ihr in einer Klage verschiedene Ansprüche geltend gemacht habt, die alle gerichtlich "abgehandelt" werden, dann addierst du die Gegenstände (§ 5 ZPO, § 39 I GKG)