...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Janin
#11
27.09.2007, 14:33
bekomme nur eine 1,2 ohne mündliche verhandlung nach § 495 und 307.
chef meinte aber auch grad zu mir, ich solls probieren. also mach ichs.
danke.
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NicoleH
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#12
27.09.2007, 14:34
Ich würde auch auch ne 1,2 ansetzen
ist zwar nicht richtig, aber wie gesagt, versuchen
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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NicoleH
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#13
27.09.2007, 14:37
bekomme nur eine 1,2 ohne mündliche verhandlung nach § 495 und 307
und beim Mahnverfahren!
chef meinte aber auch grad zu mir, ich solls probieren. also mach ichs.
gib uns wegen ner monierung bescheid! ich drücke alle daumen!
![Fechten :fecht](./images/smilies/streit2.gif)
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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Janin
#14
27.09.2007, 15:32
danke ... werde ich machen. vielleicht geht es ja durch.
mandant hat jetzt von mir grad nen größeren teilbetrag überwiesen bekommen, ist ganz stolz auf mich
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
habe ihr dann gesagt, dass mit mir nicht zu spaßen ist. ich werde ihr geld schon beitreiben.
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rena
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#16
23.01.2008, 13:55
Huhu, eine doofe Frage.
Es wurde von der Gegeneite Klage eingereicht. Im Urteil wurde diese zur Kostentragung verurteilt.
Nun sitze ich über unserem KFA.
Gegenstandswerte wurden festgelegt zunächst auf 32.543 € und dann am 11.10.2004 auf 59.623 € aufgrund Klageerweiterung.
Am 11.10.2004 fand auch der erste Termin statt, sodass Klageerweiterung wohl im Termin stattgefunden hat.
VG nun aus 32.543 €
TG aus 59.623 €??
Und wie würde es theoretisch mit dem GW für die TG aussehen, wenn die Klageerweiterung erst nach dem Termin erfolgt wäre?