ich habe mal eine Frage und bin in Sachen Beratungshilfe nicht so der "Crack"
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Es ist so, dass wir im Sept 10 von einem Kollegen aus dem hiesigen Büro ein Mandat übernommen haben, da er keine Zeit mehr hatte. Ein Beratungsgespräch fand dann mit den Mandanten statt und eine Anzeige gegenüber der entsprechenden Behörde wurde auch gefertigt. Nun haben die Mandanten aber erst im Dez. 2010 Beratungshilfescheine nachgereicht und im selben Monat wurden die auch erst bewilligt. Nach langem Rumhängen im Aktenschrank haben wir die Sache diesen Monat 13 gegenüber des AG abgerechnet (schriftlich). Nun schreibt das Gericht, richtigerweise, dass wir als Nachweis ein Schreiben aus Sept. 10 vorlegen, aber bewilligt wurde Beratungshilfe erst Dez. 10, und wir dies überprüfen mögen. (noch nicht einmal eine sofortige Ablehnung...?!)
Wie kann man da am Besten begründen, dass wir überhaupt irgendwie noch BerHi abrechnen können - wenn´s sein muss auch nur noch mündlich. Habt ihr Ideen oder könnte mir helfen? Ich meine, irgendwas will das Gericht doch hören, sonst hätten sie doch gleich abgelehnt oder nicht?
Danke im Voraus!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)