Streitwerterhöhung Arbeitsrecht - immer Ärger mit der RSV -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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naylu
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#1

21.01.2013, 14:19

Hallo,

wir haben hier mal wieder eine Sache, bei der die RSV rumzickt ...
Es ist ein Kündigungsschutzverfahren, die Gegenstandswerte wurden festgesetzt für das Verfahren auf 50.000€ und für den Vergleich auf 106.000€.
Die Abrechnung haben wir korrekt anhand dieser Gegenstandswerte erstellt. Nun beruft sich die Versicherung darauf, dass wohlmöglich kein Versicherungsschutz mangels Eintrittspflicht vorliegt.
Was kann ich denen entgegnen?? Wir haben doch die Gegenstandswerte festgesetzt?? :evil:

Hilfe!

naylu
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Pepples
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#2

21.01.2013, 14:23

Nun beruft sich die Versicherung darauf, dass wohlmöglich kein Versicherungsschutz mangels Eintrittspflicht vorliegt.
Das hat auch nichts mit den festgesetzten Werten zu tun. Habt ihr denn eine Deckungszusage vorliegen und wenn ja für alles, was eingeklagt und verglichen wurde?
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#3

21.01.2013, 14:23

naylu hat geschrieben:wohlmöglich kein Versicherungsschutz mangels Eintrittspflicht
Heißt das, die Versicherung weiß selbst nicht, ob Versicherungsschutz besteht, oder wie meinst du das? Hatte die RSV bereits Deckung erteilt? Und wenn ja, wofür.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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naylu
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#4

21.01.2013, 14:31

Die Versicherung hat Kostendeckungszusage erteilt für die "erforderliche erstinstanzliche Interessenvertretung".
Jetzt schreibt sie:"Leider können wir nicht nachvollziehen ob bei den mitverglichenen Positionen ein Versicherungsfall vorgelegen hat." Konkret geht es um die streitwerterhöhenden Punkte Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provision, Lebensversicherung und Zeugnis. Warum muss die Versicherung nicht für die mitverglichenen Punkte zahlen? Das gehört doch meiner Meinung nach alles in ein Paket?
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Adora Belle
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#5

21.01.2013, 14:42

Wenn das alles nicht streitig war, dann ist es kein Versicherungsfall, und dann muß die RSV auch nicht zahlen. Grad im Arbeitsrecht wird ja gern mal noch Hinz und Kunz mit in den Vergleich gepackt.
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naylu
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#6

21.01.2013, 14:48

Aber das sind doch alles Themen die mit geregelt werden müssen....
Ich verstehe nicht, warum das nicht als "Gesamtpaket" angesehen wird....
Wir können doch nicht den Mandanten da stehen lassen, ohne alles in trockene Tücher gepackt zu haben.
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Adora Belle
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#7

21.01.2013, 15:16

Wenn es aber gar nicht nass war?
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naylu
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#8

21.01.2013, 15:29

Gute Antwort :lol:

Ich find's trotzdem total unbefriedigend :roll: ... muss ich mich wohl mit abfinden!
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