Abrechnung Verfahrensgebühr 5109 bei Terminsverlegung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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heiligs_blechle88
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#1

16.01.2013, 14:01

Hallo zusammen,

bin gerade bei der Abrechnung einer Bußgeldsache. Hier wurde u. a. ein Termin bestimmt. Da unser Mandant an diesem Termin krank war, wurde von uns eine 'Terminsverlegung beantragt. Danach erging ein Beschluss, wonach unser Antrag abgeleht wurde und das Verfahren war somit beendet. Entsteht hierfür trotzdem die 5109 aufgrund der Einreichung des Antrags bei Gericht ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüßle
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Liesel
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#2

16.01.2013, 14:06

Wieso nicht?
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heiligs_blechle88
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#3

16.01.2013, 14:28

Okay vielen Dank!
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Adora Belle
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#4

16.01.2013, 14:33

Wieso war das Verfahren beendet? Habt Ihr den Mandanten denn nicht im Bußgeldverfahren vertreten?
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