Hallo liebe Leute!
Habe eine kleine Frage: es gibt ein Teilurteil und ein Schlussurteil. Jeweils geht es um einen Teil-Gegenstandswert. Im Schlussurteil steht: "...an den Kläger w e i t e r e 500,00 € zu zahlen." "Die Beklagen haben die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen." Also eigentlich ganz klar. Nun möchte der Chef einen Kfa für´s Schlussurteil. Welchen GW nehme ich? Nur den aus dem Schlussurteil oder GW Teilurteil plus GW Schlussurteil?
Wer kann mir helfen?
Lieben Dank!