Hilfe Kostenfestsetungsantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dodo70
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
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#11

27.09.2007, 10:47

Hallo liebe Leute!

Habe eine kleine Frage: es gibt ein Teilurteil und ein Schlussurteil. Jeweils geht es um einen Teil-Gegenstandswert. Im Schlussurteil steht: "...an den Kläger w e i t e r e 500,00 € zu zahlen." "Die Beklagen haben die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen." Also eigentlich ganz klar. Nun möchte der Chef einen Kfa für´s Schlussurteil. Welchen GW nehme ich? Nur den aus dem Schlussurteil oder GW Teilurteil plus GW Schlussurteil?

Wer kann mir helfen?

Lieben Dank!
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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