RA-Gebühr für Haftpflichtschaden Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Satine222000
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#1

27.09.2007, 09:17

Hallo!
Ich habe ein Problem. Ich soll eine Verkehrsunfallakte abrechnen und weiß nicht wie.
Der Streitwert beläuft sich auf 7589,76 EUR. Ich soll unsere Kosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Kann ich dann im RA-Micro unter RVG Kostenrechnung gleich die erste Gebühr nehmen (Abrechnung Kfz-Haftpflichtschäden Sachschaden)? Die beträgt 1,8. Kann ich das so machen?
Ich freue mich über Hilfe!
Liebe Grüße, Nadine
Janin

#2

27.09.2007, 09:20

du kannst diese gebühr natürlich nehmen, aber auch ne geschäftsgebühr, die du erhöhen kannst. es kommt auf dem umfang und die schwierigkeit der angelegenheit darauf an. viele versicherungen kürzen dir die 1,8 gebühr aber. der gegenstandswert errechnet sich aus den beträgen, die reguliert wurden.
Silke76
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#3

27.09.2007, 09:29

Um welche Versicherung handelt es sich denn?
Gruss Silke76
Satine222000
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#4

27.09.2007, 09:30

Vielen lieben Dank, Janin! Du hast mir echt geholfen!
Satine222000
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#5

27.09.2007, 09:31

Hallo Silke! Es handelt sich um die Volvo Auto Versicherung. Das ist die Haftpflichtversicherung der Gegenseite.
Kitty.84

#6

27.09.2007, 09:34

Du kannst es natürlich mit einer 1,8 versuchen. Nur mach die Rechnung ohne Rechnungsnummer!!!!
Silke76
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#7

27.09.2007, 09:42

Mit der hatten wir noch nichts zu tun. Ich würde aber auch erst mal eine 1,8 Gebühr in Ansatz bringen. Kürzen wird die Versicherung dann schon noch.
Wir bearbeiten hier sehr viele Verkehrsmandate und wir setzen immer erst mal 1,8 Gebühr an. Einige Versicherer zahlen diese auch ohne zu murren und einige kürzen auf 1,3 runter. Deshalb würde ich es auf jeden Fall versuchen.
Gruss Silke76
Satine222000
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#8

27.09.2007, 09:49

Vielen Dank an euch alle! Jetzt bin ich schlauer!!! Grins.
Janin

#9

27.09.2007, 10:59

Rechnungen immer mit Rechnungsnummern versehen!
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#10

27.09.2007, 14:00

@Janin: seit wann bekommen die Rechnungen an Gegner RgNrn? entweder er bekommt ne Kopie der Rg an Mdt oder er bekommt ne Kostenaufstellung (natürlich ohne RgNr)
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