ich habe eine Frage zu einer Abrechnung. Soll eine VKH-Abrechnung machen und komme bezüglich des Streitwertes nicht weiter. Das Gericht schreibt, dass der Verfahrenswert ab dem 29.06.2012 auf 4.550,00 EUR festgesetzt wird (Antrag eingereicht) und auf 6.148,00 EUR ab dem 26.11.2012 (Terminstag).
Icht stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und überlege wie das nun mit der Abrechnung ist
![Neutral :-|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
Eine 1,3 Verfahrensgebühr aus 4.550,00 EUR und eine 1,2 Terminsgebühr aus 6.148,00 EUR oder beide Gebühren aus 6.148,00 EUR? Es wurde eigentlich zu unserem Nachteil entschieden und Zahlungsanträge abgewiesen, so dass ich eigentlich gar nicht weiß, warum das Gericht den Streitwert erhöht hat.
Kann mir jemand helfen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)