kein Beitritt zur Streitverkündung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
SteffiK.
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 13.10.2008, 19:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Itzehoe
Kontaktdaten:

#1

08.01.2013, 21:44

Also, folgender Sachverhalt:

Unser Mandant hat eine Streitverkündung erhalten. Nach Prüfung der Sache haben wir ihm geraten, dem Rechtsstreit nicht beizutreten. Er hat dann eine Ladung vom Gericht erhalten und sollte in der Sache als Zeuge vernommen werden. Meinen Chef hat er gebeten, als Zuhörer an dieser Verhandlung teilzunehmen, was er auch getan hat.
Die Akte lief anschließend bei uns noch ein paar Monate.
Wir haben dann nach Abschluss des Verfahens noch telefonisch bei dem Anwalt des Beklagten den Ausgang des Verfahrens erfragt und dieses unserem Mandanten mitgeteilt.

Was kann ich jetzt in dieser Sache abrechnen?
Eigentlich haben wir ja nur beraten ... aber was ist mit dem Termin?
Allerdings kann ich ja die 3104 nur abrechnen, wenn ich auch eine 3100 bekomme. Aber die bekomme ich ja nicht ...

Hab irgendwie ein Brett vor´m Kopf.

Vielen Dank
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
____________________________________

28
Antworten