Hallo zusammen,
ich hab ein Problem und komme irgendwie nicht weiter. Folgende Sache:
Verfahren wegen Mietrückständen. RSV gibt Deckungszusage, außergerichtlich als auch 1. Instanz. RSV zahlt Gebühren vom Anwalt inkl. GK, Gesamtsumme ca. 1.000 €.
Gegner wird verurteilt mit VU, zahlt seit dem Raten.
Notiz von Chef an mich: Abrechnen mit RSV... ich frag mich jetzt nur... was genau? Die gezahlten GK gehen an die RSV zurück denke ich mal? Und die Gebühren außergerichtlich und 1. Instanz? Zahle ich die auch wieder zurück? Ich hab grad nen Knoten im Kopf und stehe auf dem Schlauch...
Bitte dringend um Hilfe!
LG Schmetterli
Abrechnung mit RSV- hab Knoten im Kopf
- Schmetterli
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klaro. sonst würdest du ja doppelt kassieren.
wenn der Gegner etwas erstattet: immer erst die Selbstbeteiligung an den Mandanten und den Rest bekommt die RSV dann zurück
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- Schmetterli
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ok Danke! Dann bleibt nur zu hoffen, dass der Gegner die gesamte Forderung aus dem Titel zahlt Denn sonst bliebe ja unsere Mandantin doch auf den Anwaltskosten letzendlich sitzen (VU über 2.500 € insgesamt, und er zahlt unregelm. Raten)
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Ja, aber nur wenn ihr sie vom Gegner bekommen habt… Nix zurückzahlen, was ihr noch nicht vom Gegner gezahlt bekommen habt.Schmetterli hat geschrieben:Die gezahlten GK gehen an die RSV zurück denke ich mal? Und die Gebühren außergerichtlich und 1. Instanz? Zahle ich die auch wieder zurück?
Habt ihr die außergerichtlichen nicht anzurechnenden Gebühren mit der Klage mit geltend gemacht? Dann ist der Gegner insoweit ja auch mit zur Zahlung verurteilt worden und ihr könnt diesen Betrag (wenn er da ist) an die RSV zurückerstatten. Ebenso die Beträge aus dem KFB, wenn er vollständig erfüllt ist.
Aber du schreibst ja, er zahlt Raten, hat er denn da überhaupt die Kosten schon voll ausgeglichen?
Ehrlich gesagt, wenn ich solche Notizen vom Chef bekomme, frage ich erst noch mal vorsichtig nach. Oft ist es nämlich einfach bloß so, dass ihm gar nicht mehr in Erinnerung ist, dass wir die Abrechnung schon gemacht und das Geld von der RS schon bekommen haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass das bei euch vielleicht ähnlich ist und es im Moment gar nicht um die Abrechnung der Kosten geht, die an die RS erstattet werden sollen, sondern dass er einfach die normale Abrechnung meint.
- Schmetterli
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Ja klar, aber doch erst, wenn sie überhaupt vom Gegner eingegangen sind. Deshalb muss man ja erstmal gucken, wieviel er überhaupt bisher gezahlt hat.gkutes hat geschrieben:so oder so müssen die Gebühren an die RSV zurück gezahlt werden
Nicht, dass man aus Versehen alle Gebühren an die RS zurückzahlt obwohl der Gegner erst die Hälfte erstattet hat und dann hört er auf zu zahlen und zu vollstrecken ist auch nichts oder so - das meinte ich oben mit nix zurückzahlen, was man noch nicht vom Gegner bekommen hat.
ja, das ist ja völlig klar. Hab ich ja auch nichts anderes gesagt.
ich wollt jetzt nur nicht, dass die RSV nix sieht, falls der RA grad im Moment eigentlich nur die Abrechnung meint.
ich wollt jetzt nur nicht, dass die RSV nix sieht, falls der RA grad im Moment eigentlich nur die Abrechnung meint.
Mir fällt da noch das Stichwort "Quotenvorrecht" ein. Müssen/dürfen/sollen (?) die Geldeingänge in dem Fall nicht erst auf die HF gerechnet werden (also an Mdt. erstattet werden) und erst danach auf die Kosten, die die RSV verauslagt hat? *überleg*