Terminsgebühr bei außergerichtlicher Tätigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bianca
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#1

26.09.2007, 15:55

dass ich eine terminsgebühr bekommen kann, wenn ich bereits einen prozessauftrag habe und außergerichtlich eine besprechung mit der gegenseite abhalte, ist mir klar. wo ich jetzt aber auf der leitung stehe: muss ich dann nicht eine gebühr nach vv 3101 abrechnen und die gebühr von 2300 anrechnen? oder hat sich das durch die rückwärtsanrechnung jetzt erledigt?

ich hoffe, ihr könnt mir auf die sprünge helfen :D

danke schon mal und liebe grüße

bianca
Hello

#2

26.09.2007, 16:01

Ja, meines Erachtens muss die Gebühr Nr. 2300 auf die 3101 angerechnet werden. Die Terminsgebühr ist aber entstanden, oder?

Also ich würde dann so abrechnen:

außergerichtlich:
1,3 Geschäftsgebühr
+ PTE + USt.

gerichtlich
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101
- 0,65 Geschäftsgebühr
+ 1,2 Terminsgebühr
+ PTE+USt.
eve

#3

26.09.2007, 16:03

Genau. So mach ich es - anhand eines Beispiels mit GW -

Gegenstandswert: 1.000,00 €
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 1,3 110,50 €
Verfahrensgebühr 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 68,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 €
0,65 -55,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 102,00 €
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 50,40 €
Gesamtbetrag 315,65 €
Kimmy

#4

26.09.2007, 16:05

stimme den Berechnungen zu. Möchte aber mal anregen zu überlegen, ob tatsächlich nur 1,3 GG entstanden ist... könnte ja auch mehr sein...
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#5

26.09.2007, 16:06

:zustimm
eve

#6

26.09.2007, 16:07

Stimmt, Kimmy. Ich habe jetzt einfach nur ein Beispiel, ohne Kriterien von § 14 RVG und außerachtlassen der Toleranzgrenze , berechnet
Kimmy

#7

26.09.2007, 16:10

Klar Eve richtiger wie Deine Berechnung kann mans ja nicht machen ;-) wollte hier nicht kritisieren, sondern im Allgemeinen mal anregen, daran zu denken, dass evtl. auch mehr berechnet werden kann. In Anbetracht dessen, dass so viele - leider - so wenig verdienen, müssen wir einfach schauen, dass mehr Geld reinkommt, dann klappts vielleicht auch mit mehr Gehalt :mrgreen:
eve

#8

26.09.2007, 16:13

@Kimmy: Nein, das ist völlig in Ordnung - Deine Anregung.
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#9

26.09.2007, 19:27

ist aber strittig, ob die GG trotzdem entsteht.. entweder habt ihr Klageauftrag oder nicht, dann fällt eigentlich entweder ne GG ODER ne VG an
Bianca
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#10

26.09.2007, 19:44

danke, ihr habt mir sehr geholfen.

mehr als ne 1,3 gg wirds wohl nicht, es war eine verkehrsunfallsache mit ca. 3 schreiben an die gegnerische vers. aber mit terminsgebühr lohnt sich das dann schon.

liebe grüße
bianca
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