VB beantragen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lulumaus
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#1

26.09.2007, 15:06

Ich hab mal eine Frage bzgl. einer Beantragung eines VBs.

Und zwar haben wir im Juni einen Mb beantragt. Der Gegner hat aber Widerspruch eingelegt, so dass wir keinen VB beantrgen konnten. Das ganze ist vor Gericht gegangen, dazu kamen dann aber auch noch andere Forderungen, da es sich um eine Mietsahce handelt und auch in den folge Monaten nicht gezahlt wurde.

Jetzt hat der Gegner anerkannt und es ist dementsprechend ein Anerkenntnisurteil ergangen aus dem ich jetzt vollstrecken soll, den Vb soll ich aber nun auch beantragen. Das kann doch nicht richtig sein oder? Da ich ja die Forderung durch das Anerkenntnisurteil geltend mache...
StineP

#2

26.09.2007, 15:07

Was? Den VB kannst du nicht mehr beantragen!!
Janin

#3

26.09.2007, 15:07

du brauchst doch keinen vb zu beantragen. ist doch vom mahnverfahren ins streitige übergegangen und ein anerkenntnisurteil ergangen. du musst jetzt kostenfestsetzung beantragen, wenn beklagter verurteilt wurde, kosten zu tragen.
Gast

#4

26.09.2007, 15:14

Genau! Das Mahnverfahren ist in das streitige Verfahren übergegangen, VB ist hinfällig. Die Forderung vollstreckst Du ja nun aus dem Anerkenntnisurteil.
Suse
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#5

26.09.2007, 15:21

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an
LG, Ela
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Tine1978
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#6

26.09.2007, 15:26

Ich auch, sofern diese Forderung auch wirklich im Anerkenntnis enthalten ist. Gab auch schon den Fall, daß die weiter geltend gemachten Forderungen anerkannt wurden und bzgl. der Forderung aus dem Mahnverfahren der Widerspruch zurückgenommen worden ist. Dann mußte auch noch ein VB bzgl. der im Mahnverfahren seinerzeit geltend gemachten Forderung erfolgen. Ist aber wirklich eine Ausnahme. Gehe davon aus, daß im Anerkenntnis alle Forderungen enthalten sind. Dann schließe ich mich selbstverständlich meinen Vorrednern an.
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mokey1
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#7

26.09.2007, 15:46

:zustimm

Die Ausnahme von Tine würd ich auch berücksichtigen. Kam bei uns auch schon mal vor.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
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Bino
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#8

26.09.2007, 18:38

:zustimm Tine1978 , hatten wir auch schon mehrmals, find ich aber ätzend.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Kimmy

#9

26.09.2007, 19:13

Ich versteh gar nicht, wieso da überhaupt noch ein VB beantragt werden soll, was sowieso nicht geht. Mit dem AU habt ihr ja nen Titel.
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Pepsi
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#10

26.09.2007, 19:17

VB geht auf keinen Fall, da das str. Verfahren bereits lief.. es sei denn der Widerspruch würde zurückgenommen werden.. solange ein Urteil ergeht, hast du ja n Titel..
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