Streitwert Mobilfunkvertrag?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Francis
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#1

26.09.2007, 12:41

Halli hallo! Habe ein Problem mit`m Streitwert:

Bei der Sache gehts um das Bestehen oder nicht Bestehen eines Mobilfunkvertrages. Unsere Mandantin schloss den Vertrag, später waren Dinge, die dort versprochen wurden, nicht mit enthalten, wie z. B. keine Anschlussgebühr etc.. Man hat sich geeinigt, sie bekam einen neuen Vertrag, der alte wurde entspr. storniert. Aus dem ersten Vertrag zahlte sie noch zur Abgeltung der Ansprüche des Mobilfunkanbieters 150,00 €, damit war alles ok.

Was lege ich jetzt als Streitwert zugrunde? Hilfe!
eve

#2

26.09.2007, 12:44

Die monatliche Leistung aus dem "alten" Mobilfunkvertrag und, sofern ihr auch mitgewirkt habt wegen des neuen Vertrages auch deshalb mtl. Vertagsleistung x 12
Francis
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#3

26.09.2007, 12:51

@eve

10 Frei sms/Monat, keine Grundgebühr, Telefonieren ab 0,06 €/M.,
passendes Handy-Zubehör, hochwertige Ledertasche,...
Ich kann hier beim besten Willen keine monatliche Vertragsleistung erkennen. Deshalb stehe ich so im Wald, ich habe nicht den geringsten Anhaltspunkt. :frust
eve

#4

26.09.2007, 12:57

Kein Problem. Dann schätzt Du den Wert eben. Ich denke, dass 1.000,00 EUR realistisch sein dürften.
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butterflybabe
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#5

26.09.2007, 13:01

Würd ich auch schätzen, § 3 ZPO vielleicht steht was in der Kommentierung
Francis
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#6

26.09.2007, 13:07

Danke. Eigentlich logisch, wenn man drüber nachdenkt, § 23 Abs. 6 RVG wäre evtl. auch ne Lösung. 1 .000,00 € sind auch angemessen, wird haben uns hier nicht überschlagen. Danke nochmal, der Horizont ist wieder klar! Mal sehen, wie lange noch ....!

Danke nochmal, ging sehr fix. :thx
eve

#7

26.09.2007, 13:08

§ 23 RVG hat keinen Absatz 6 , der hat nur 3 Abs. ;-)
Francis
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#8

26.09.2007, 13:13

Richtig, den meinte ich, warum ich 6 geschrieben habe, keine Ahnung. Mehr als drei Absätze hat der § ja auch nicht. Also ganz genau:§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG.
eve

#9

26.09.2007, 13:15

Ich würde aber hier sagen : § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG u 3 ZPO.

Der Vertrag existierte ja.
Francis
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#10

26.09.2007, 16:15

Na, da schaun mer mal guck. Ich werde versuchen, das der Versicherung, bei der wir abrechnen, zu verklickern. Meine Chefin hatte jetzt noch nen ganz kuriosen Vorschlag, auf wiederkehrende vertragliche Leistung zum monatlichen Wert von 120,00 € (das ist der Durchschnitt, den die Mandantin monatlich vertelefonierte), mal 12 abzurechnen. Der Vertrag bestand aber nur 3 Monate. Ich werde mich an eves Vorschlag halten, mal sehen, was die Versicherung meint.
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