PKH Prüfverfahren - Kostenfestsetzung möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leoniemaus5
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#1

19.12.2012, 12:19

Hallo zusammen,

in einer Familiensache wurde das VKH Prüfverfahren + Antragsentwurf durch den Gegner (somit Antragsteller) eingeleitet. Mdt hat per Post zur Stellungnahme diesen Brief zugestellt bekommen. Nun hat der Antragsteller die Klage durch seinen RA nach 4 Monaten zurücknehmen lassen und Chef hat unserem Mdt. (somit Antragsgegner) dazu schon eine Vorschussrechnung über die Nr. 3335 VV RVG, 1,0 über 6000 € geschickt. Unser Mdt hat die Rechnung bis jetzt nicht beglichen.

Ich soll nun einen KFA gegen unseren Mandanten nach § 11 RVG machen, um dann ggf. zu vollstrecken. Es wurde bisher

kein Verfahrenswert/Streitwert durch das AG festgesetzt und
die Klage wurde zurückgenommen.

Darf ich nun einen KFA gegen unseren Mandanten beantragen oder geht dies nicht? Hat jemand dazu ggf. einen geeigneten §?
Danke für eure Hilfe.

LG Tinka
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Adora Belle
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#2

19.12.2012, 12:59

Festsetzung nach §11 ist möglich. Es handelt sich ja um ein gerichtliches Verfahren. Ich würde von dem Gegenstandswert ausgehen, der auch dem Antragsentwurf zugrunde gelegt wurde.
leoniemaus5
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#3

19.12.2012, 13:24

Danke schön adora belle, dann werde ich so verfahren. Überall findet man leider nur etwas zum Antragsteller in solchen sachen.
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#4

19.12.2012, 13:30

Ich bin bei meiner Antwort aber natürlich davon ausgegangen, daß auch auftragsgemäß von Euch im PKH-Verfahren Stellung genommen wurde. Ohne Tätigkeit kein Gebührenanspruch.
E_S
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#5

19.12.2012, 14:13

@Adora Belle:
Greift hier 0,8 VG wegen vorzeitiger Beendigung gar nicht, wenn Auftrag zur Stellungnahme vorlag, vor dieser aber der Antrag zurück genommen wurde?
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#6

19.12.2012, 14:28

Wär ja dann 3337. Aber 4 Monate lang keine Stellungnahme abgegeben, obwohl beauftragt? Das erscheint mir doch zweifelhaft.
E_S
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#7

19.12.2012, 14:34

Wie?!? Bleibt bei dir nichts so lange liegen:-)

Nein, Spaß beiseite.
Mir ging es auch nur allgemein um die Möglichkeit der Festsetzung der Gebühr nach 3337, falls tatsächlich der Auftrag so lautete.
leoniemaus5
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#8

20.12.2012, 11:34

@Adora Belle: Chef hat V'Anzeige und Stellungnahme in einem gemacht. Was ich gerade aber noch finde, ist das dem Antragsteller zudem VKH abgelehnt wurde. DAvor wurde aber schon vom Gegner beantragt, das Verfahren ruhend zu stellen. Hat das auch etwas zu bedeuten?
Zuletzt geändert von leoniemaus5 am 20.12.2012, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

20.12.2012, 11:35

Das versteh ich nicht. Zweimal VKH abgelehnt?

Oh, editiert. M.E. ändert das alles nix.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 20.12.2012, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
leoniemaus5
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#10

20.12.2012, 11:36

:oops: gerade text geändert, jetzt müsste es stimmen.
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