Auszahlungsdauer PflichtV-Vergütung - Haushaltssperre?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SleazZ
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#1

14.12.2012, 13:43

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen :)

Vorab sorry - ich wusste nich, in welchem Thread ich dieses Thema unterbringen sollte :roll:

Ich hab da mal eine ev. sonderbare Nachfrage.

Meine Chefin ist Strafverteidigerin und hat gestern von einer anderen Anwältin, die ebenfalls Strafverteidigung macht, gehört, dass diese auf Auszahlungen von Pflichtverteidigervergütung aus Kostenanträgen von Juni/Juli diesen Jahres noch wartet. Die befreundete Anwältin hat bei der zuständigen Rechtspflegerin angerufen und die meinte wohl zu ihr, dass sie lange auf ihr Geld warten kann, weil nämlich eine Haushaltssperre bis April 2014 bestehe.

Wir haben hier persönlich nicht solche Rückstände auf Kostenanträge; der älteste Antrag datiert bei uns vielleicht auf Ende Oktober / Anfang November diesen Jahres und vorgestern erst hatten wir 2 Gutschriften seitens der Justizkasse auf Kostenanträge von Mitte bzw. Ende November 2012.

Wir sind in Berlin tätig wie auch die befreundete Anwältin meiner Chefin und die Jusitzkasse Berlin soll angeblich die ominöse Haushaltssperre haben...

Nun meine Frage: kann so etwas überhaupt sein oder hat jmd. hier ähnliche Erfahrungen oder Gerüchte gehört? Meine Chefin ist wg. dieser Geschichte nun schon auf 180 und ich soll mich nun schlau machen, ob das stimmt und bei irgendwelchen Rechtspflegern, "mal nachfragen". Es ist mir persönlich zu peinlich, ohne irgendeinen Sachbezug irgendwo anzurufen und die damit zu nerven... Ich bin der Meinung, die befreundete Anwältin hat alles viel zu sehr aufgespielt....

Kann mir jmd. helfen? Ich hab schon wie wild gegoogelt aber nix dazu gefunden, geschweige denn dazu, ob sowas wie eine Haushaltssperre in Bezug auf Pflichtverteidigerauszahlung überhaupt möglich ist....

Ich danke euch im Voraus schonmal für etwaige Antworten :D
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jojo
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#2

14.12.2012, 14:19

Ich bin zwar nicht aus Berlin, aber: Eine Haushaltssperre betrieft nie Ansprüche, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, wie bei der PKH/VKH. Weiterhin ist die immer jährlich, April 2014 kann daher gar nicht stimmen...

Ich glaube, da hatte entweder jemand keine Ahnung, eine superdämliche Ausrede oder es wurde was vollkommen falsch verstanden..
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#3

14.12.2012, 14:45

jojo hat geschrieben:Ich glaube, da hatte entweder jemand keine Ahnung, eine superdämliche Ausrede oder es wurde was vollkommen falsch verstanden..
Genau das hab ich auch gedacht, aber ohne eine zweite meinung war ich mir nich sicher - danke danke danke :lol:
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jojo
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#4

14.12.2012, 14:46

Wie gesagt: Ich kenne die Haushaltsgesetze Bärlins nicht, aber ich kann mir das wirklich nicht vorstellen..
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#5

14.12.2012, 15:01

Wie # 2.
Wenn das kein Humbug ist, sollte mich das schon sehr wundern... :roll:
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#6

14.12.2012, 15:04

Müßmer mal in ne Akte gucken, wo PV-Vergütung ausgezahlt wurde. Da steht doch dann immer sowas wie "noch verfügbar: 15.377.428,43 EUR". Also - am Anfang des Jahres natürlich. :lolaway
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