Abrechnung bei Erledigung der Hauptsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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strohblume
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#1

20.11.2012, 13:19

Hallo zusammen,

brauche mal Eurere Hilfe bezüglich einer Abrechnung. Folgender Sachverhalt:

Wir haben Klage mit PKH eingereicht. PKH wurde auch bewilligt. Gegner zahlt daraufhin die Hauptforderung sowie die außergerichtlichen Kosten. Beide Seiten haben übereinstimmend Erledigung der Hauptsache erklärt. Kosten des Rechtsstreit wurden der Gegenseite auferlegt, da die Kostentragung anerkannt wurde.

Kann ich nur die Verfahrensgebühr unter Anrechnung der Geschäftsgebühr festsetzen lassen oder kann ich noch eine Gebühr wegen der Erledigungserklärung ansetzen?

Kann mir da jemand helfen?
Liebe Grüße Strohblume
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misspinky1984
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#2

20.11.2012, 13:21

Nach dem geschilderten SV ist keine TG entstanden, so dass Du hier lediglich die VG abrechnen kannst.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Adora Belle
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#3

20.11.2012, 13:24

Erledigungserklärung löst keine weiteren Gebühren aus.
strohblume
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#4

20.11.2012, 13:37

:thx schön
Liebe Grüße Strohblume
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