Mit unsrer Mandatin wurden 2 Kaufverträge geschlossen. Bei beiden Verträgen war Ratenzahlung durch den Kunden vereinbart. Nachdem nur Teilzahlungen durch den Kunden erfolgt sind, haben wir Klage über die zum damaligen Zeitpunkt fälligen Forderungen eingereicht und auch ein Urteil erhalten. ZV durchgeführt usw. Gebühren abgerechnet.
Jetzt sollte ich die inzwischen fälligen Restforderungen per MB geltend machen. Der Schuldner hat nun Widerspruch bezüglich der Zinsen und der Verfahrenskosten eingelegt.
Man Chef sagt dies wäre korrekt da es sich ja um eine Angelegenheit handelt und wir die Verfarensgebühr nicht mehrmals berechnen könnten. Dies ist mir echt zu kompliziert.
Habe als 2011 schon alles über die seinerzeitigen Teilgesamtforderungen abgerechnet inkl. ZV usw.
Wie rechne ich denn jetzt gegenüber dem Mandaten ab bzw. Gegner hat ja Widerspruch eingelegt bezüglich des Teils und welche Gebühren sind durch das neue Mahnverfahren begründet ?
Wäre toll wenn mir schnell jemand helfen könnte. Über die Suchfunktion hatte ich nichts ähnliches gefunden.
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