also ich hab irgendwie in erinnerung, dass meine lehrerin mal sagte, bei zahlungen, die man ausschließlich auf das kanzleikonto wünscht, man dem mandanten irgendwie vorher was von hebegebühr sagen muss, damit der dann entscheiden kann, ob es gleich auf sein konto überwiesen werden soll... aber ist nur so im hinterkopf ohne entsprechende §§...
wenn es kein mandant ist, der regelmäßig aufträge erteilt oder vielleicht abzusehen ist, dass es nur was einmaliges war, dann verdirbt man es sich ja nicht wirklich mit dem mandanten und sollte es zumindest versuchen, so abzurechnen
Hebegebühr
Also bei uns wird die Hebegebühr auch nicht abgerechnet; egal, wie hoch die Beträge sind.
Einmal gab es ne Situation, da hat eine Kollegin Cheffilein darauf hingewiesen, dass es "weggeworfenes Geld" sei und meine Kollegin hat die Hebegebühr abgerechnet. Das war aber auch nicht so ein hoher Wert.
Aber das war auch nur ne Ausnahme und - so weit ich das mitbekommen habe - einmalig.
Einmal gab es ne Situation, da hat eine Kollegin Cheffilein darauf hingewiesen, dass es "weggeworfenes Geld" sei und meine Kollegin hat die Hebegebühr abgerechnet. Das war aber auch nicht so ein hoher Wert.
Aber das war auch nur ne Ausnahme und - so weit ich das mitbekommen habe - einmalig.
Ich denke nicht, dass die meisten Anwälte die Hebegebühr nicht kennen. Die meisten wollen sie nicht abrechnen, weil das Geld, was man dafür einnimmt so gering ist, dass es sich nicht rechnet, dafür den Mandanten zu "vergraulen". Wir rechnen die Gebühr auch so gut wie nie ab, denn die Mandanten sollen einen ja weiterempfehlen. Mundpropaganda ist heutzutage alles.
Ausnahmen mache ich, wenn es kein Dauermandant ist und hier ziemlich viele Raten über unser Konto gezogen wurden, die überwacht werden mussten und außerdem der Schuldner noch regelmäßig an die Zahlung erinnert werden musste. Dann rechtfertigt der Aufwand (nicht nur der §) die Gebühr und Mandant kanns besser verstehen.
Außerdem SOLLTE der Mandant darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungen auf sein Konto gehen können. Möchte er, dass wir es regelmäßig überwachen, späte oder nicht vollständige Zahlungen anmahnen etc. kann das Ganze auch über unser Konto laufen und wir leiten die Beträge regelmäßig an ihn weiter. Es KÖNNEN hierfür aber Kosten (Hebegebühren) erhoben werden.
Ausnahmen mache ich, wenn es kein Dauermandant ist und hier ziemlich viele Raten über unser Konto gezogen wurden, die überwacht werden mussten und außerdem der Schuldner noch regelmäßig an die Zahlung erinnert werden musste. Dann rechtfertigt der Aufwand (nicht nur der §) die Gebühr und Mandant kanns besser verstehen.
Außerdem SOLLTE der Mandant darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungen auf sein Konto gehen können. Möchte er, dass wir es regelmäßig überwachen, späte oder nicht vollständige Zahlungen anmahnen etc. kann das Ganze auch über unser Konto laufen und wir leiten die Beträge regelmäßig an ihn weiter. Es KÖNNEN hierfür aber Kosten (Hebegebühren) erhoben werden.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
- Mahatma Gandhi -
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Hi,
ich wär mir da net so sicher, ob du die berechnen darfst, weil man die doch nur abrechnet, wenn man das fremdgeld länger auf dem konto verwaltet und net unverzüglich weitergeleitet werden soll.
aber ich bin da jetzt auch etwas verunsichert...
ich wär mir da net so sicher, ob du die berechnen darfst, weil man die doch nur abrechnet, wenn man das fremdgeld länger auf dem konto verwaltet und net unverzüglich weitergeleitet werden soll.
aber ich bin da jetzt auch etwas verunsichert...
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- Forenfachkraft
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Rechne ich denn jedes mal wenn ich FG auszahle die Hebegebühr ab?
- butterflybabe
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Nicht unbedingt, dass kommt darauf an, was du auszahlst. Zahlst du Kosten zurück, fällt hierfür keine Hebegebühr an. Genauso, wenn der Mdt einen Vorschuss für die ZV bezahlt hat und der Schuldner nun die Raten (gem. Anrechnung BGB zuerst auf Zinsen, Kosten, HFO) auf Kosten bezahlt und diese an Mdt erstattet werden, fällt ebenfalls keine Hebegebühr an.
Zahlst du Vorschüsse zurück, kannst du die Hebegebühr berechnen.
Zahlst du Vorschüsse zurück, kannst du die Hebegebühr berechnen.
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- Forenfachkraft
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D.h. also, wenn der Mdt seine Kosten zurückbekommen hat und der Sch nunmehr Raten auf die Hauptforderung zahlt, dann berechne ich die Hebegebühr und das dann auch jedes Mal, wenn ich FG auszahle!?
Ich war immer der Meinung es wird nach 367 BGB auf Kosten, Zinsen, HFO verrechnet
Ich war immer der Meinung es wird nach 367 BGB auf Kosten, Zinsen, HFO verrechnet
- butterflybabe
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War natürlich auch gemeint.367 BGB auf Kosten, Zinsen, HFO
Ja die Hebegebühr entsteht jedesmal, wenn du FG auszahlst. Nur dann nicht wenn du zB von dem Gegner 3 x 50,00 € bekommst und du bezahlt alles in einem aus, kannst du die Hebegebühr nur aus dem Betrag von 150,00 € nehmen, zahlst du jede Rate einzeln aus, kannst du jedes Mal die Hebegebühr aus 50,00 € nehmen.
- Rehlein39
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- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
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Also wir haben jedes Mal - in meiner alten Kanzlei - wenn wir Geld weitergeleitet haben, eine Hebegebühr abgerechnet, dass geht nur nicht, bei beispielsweise Gerichtskosten, die erstattet werden!
Jetzt mache ich das gar nicht, möchte mein neuer Chef nicht, und bin - ehrlich gesagt - erleichtert!
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