Welchen Gegenstandswert kann ich ansetzen wenn sich aus der Akte kein Gegenstandswert ergibt? ich glaube mal von einem wert von 6.000 € gehört zu haben... Es geht hier um eine Bebauung und hier wurde nen Vertrag mit nen paar Architekten geschlossen und jetzt will unsere Mandantin da ein Haus bauen, oder renovieren, sie ist Hausverwalterin, und ja und es sind die Anbrinung einer Wärmedämmung und die Aufstockung um ein Geschoss vorgesehen.....
ich weiß gar nicht welchen Wert ich nun ansetzen kann... Und in der Akte stehen keine Zahlen, nur Text um irgendwelche Baumaßnahmen....
Gegenstandswert
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Wie wäre es denn mit einem Antrag auf SW-Festsetzung? Wo hört man einen Wert von 6.000 €?
~ Grüßle ~
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ne ne, wir befinden uns noch immer im außergerichtlichen Verfahren.
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Dann hat sie Dir was falsches erzählt. Es gibt einen verwaltungsgerichtlichen Auffangwert, der beträgt 5.000,00 €.
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Gibt es irgendeine Maßgabe wann ich mich auf diesen Auffangwert beziehen kann?
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Immer dann, wenn's nix anderes gibt. Der verwaltungsgerichtliche Streitwertkatalog sagt Dir aber schon was, oder?
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ähm... wir sind eigentlich nicht im verwaltungsrecht tätig, also in Kostenrecht in der Ausbildung hat man den nicht erwähnt und bisher habe ich den auch nicht gebraucht^^ un die hab ich vor 5 monaten abgeschlossen
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Dann erlaube ich mir mal den kleinen Seitenhieb, dass Du vorsichtig sein sollst, wenn Du hier als "Rentnerdamen" bezeichnest, die ihre Zeit Deiner Meinung nach lieber anders nutzen, als sich mit den Neuerungen auseinander zu setzen. Gerade die "alten" Hasen können Dir noch ne Menge beibringen und glaub mir: Die Hilfe wirst Du mit Sicherheit brauchen als Frischling.
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ja ich fand es nur unpassend wenn man sich wegen eines Rechtschreibfehlers lang und köstlich darüber amüsiert.... mehr war das nicht. Also schönen Abed noch, ich rausch nun ab aus dem büro
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