Verkehrsrecht: Streitwert (Unfallsache)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Victoria
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#1

16.11.2012, 12:20

Hallo Ihr Lieben,
darf ich Euch um Eure Hilfe bitten, vielleicht hat jemand auf Anhieb eine Antwort parat?:

Angelegenheit=
Unfall, Totalschaden (9.000,00€ Schadenswert)
Versicherung zahlt 4.000,00€

Versicherung trägt RA-Gebühren nur auf Wert des Auszahlungsbetrages

finde ich unlogisch, hat jemand eine Quelle, die belegt, dass Grundlage für Streitwert der Schadenswert ist.

tausend dank schonmal
Liebe grüße
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sunny84
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#2

16.11.2012, 12:25

Die Zahlung der Vers. ist korrekt. Die gegn. Haftpflicht ist immer nur verpflichtet die Gebühren auf der Grundlage des regulierten Betrages zu übernehmen. Eine evtl. Differenz musst du bei Mdt. bzw. RSV geltend machen.
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misspinky1984
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#3

16.11.2012, 12:26

sunny84 hat geschrieben:Die Zahlung der Vers. ist korrekt. Die gegn. Haftpflicht ist immer nur verpflichtet die Gebühren auf der Grundlage des regulierten Betrages zu übernehmen. Eine evtl. Differenz musst du bei Mdt. bzw. RSV geltend machen.
Richtig.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Victoria
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#4

16.11.2012, 12:28

eeecht? ok, mhh die Dame der RSV versicherte mir auch, dass das immer so ist.
hatte aber noch nie ne VerkehrsR-Sache.

lieben Dank Euch!
habt noch einen schönen Tag
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