Hallo Ihr Lieben,
darf ich Euch um Eure Hilfe bitten, vielleicht hat jemand auf Anhieb eine Antwort parat?:
Angelegenheit=
Unfall, Totalschaden (9.000,00€ Schadenswert)
Versicherung zahlt 4.000,00€
Versicherung trägt RA-Gebühren nur auf Wert des Auszahlungsbetrages
finde ich unlogisch, hat jemand eine Quelle, die belegt, dass Grundlage für Streitwert der Schadenswert ist.
tausend dank schonmal
Liebe grüße
Verkehrsrecht: Streitwert (Unfallsache)
- sunny84
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Die Zahlung der Vers. ist korrekt. Die gegn. Haftpflicht ist immer nur verpflichtet die Gebühren auf der Grundlage des regulierten Betrages zu übernehmen. Eine evtl. Differenz musst du bei Mdt. bzw. RSV geltend machen.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Richtig.sunny84 hat geschrieben:Die Zahlung der Vers. ist korrekt. Die gegn. Haftpflicht ist immer nur verpflichtet die Gebühren auf der Grundlage des regulierten Betrages zu übernehmen. Eine evtl. Differenz musst du bei Mdt. bzw. RSV geltend machen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.