brauche bitte Eure Hilfe, folgendes:
Wir haben Klagauftrag wg. KÜndigung des Arbeitsverhältnisses. Nach tel. Rücksprache des Anwalts mit dem Arbeitgeber soll nun die Angel. außergerichtlich durch Zahlung einer Abfindung von 50.000,00 erledigt werden, Monats-Arbeitslohn beträgt € 3.500,00. Wie rechne ich jetzt richtig ab? Bin mir wegen der Vergleichsgebühr hinsichtlich des Wertes nicht sicher, gibt es hier eine Änderung hinsichtlich der Höhe??????
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich meine:
0,8 Verf. Gebühr SW 10.500,00
1,2 Terminsgeb. SW 10.500,00
1,5 Einigungsgebühr SW ebenfalls 10.500,00 oder höher???
Freue mich über eure Antworten,
vielen Dank schon einmal im Voraus