dann würde ich nach deiner Rechnung auf eine 1, 3 VG 1,65 anrechnen?!?! so sieht es auch die Rechtspflegerin nur ich halt nicht
Beispiel in Zahlen:
1,0 MB Geb
KFA nach Einspruch VB
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wie kommst du darauf?dann würde ich nach deiner Rechnung auf eine 1, 3 VG 1,65 anrechnen?!?!
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dann würde ich nach deiner Rechnung auf eine 1, 3 VG 1,65 anrechnen?!?! so sieht es auch die Rechtspflegerin nur ich halt nicht
Beispiel in Zahlen:
+ 1,0 MB Geb....45,00€
- 0,65 GeschG - 29,75 €
ZS ................15,75 €
+ 0,5 VB Geb.....22,50 €
+ 1,3 VGeb........58,50 €
-1,0 MB Geb......45,00 €
.....
so, hier höre ich auf, denn man sieht ja schon, dass es so eigentlich nicht sein kann.
denn ich würde von 58,50 (das ist ja nunmal die VG) laut dieser Aufstellung 74,75 € anrechnen
und deswegen denke ich rein logisch, dass das nicht sein kann
und eigentlich meine oben gemachte Auflistung richtig sein sollte, hätte aber halt gerne jemanden der mich darin bestätigt.
lg
sorry, mein rechner hatte sich mal kurzer hand selbstständig gemacht
)
Beispiel in Zahlen:
+ 1,0 MB Geb....45,00€
- 0,65 GeschG - 29,75 €
ZS ................15,75 €
+ 0,5 VB Geb.....22,50 €
+ 1,3 VGeb........58,50 €
-1,0 MB Geb......45,00 €
.....
so, hier höre ich auf, denn man sieht ja schon, dass es so eigentlich nicht sein kann.
denn ich würde von 58,50 (das ist ja nunmal die VG) laut dieser Aufstellung 74,75 € anrechnen
und deswegen denke ich rein logisch, dass das nicht sein kann
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lg
sorry, mein rechner hatte sich mal kurzer hand selbstständig gemacht
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Zuletzt geändert von bürodrache am 14.11.2012, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
wirst du nicht finden, weil deine Rechnung falsch isthätte aber halt gerne jemanden der mich darin bestätigt.
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Bürodrache, Du hast einen Denkfehler drin. Du rechnest nicht auf eine VG von 58,50 € insgesamt 74,75 € an.
Du musst das praktisch so sehen:
Die VG für den MB fällt komplett weg. Also rechnest Du auf die VG von 58,50 € eigentlich nur die 0,65 GG in Höhe von 29,75 € an und nicht mehr. Vielleicht wird es jetzt für Dich klarer?
Du musst das praktisch so sehen:
Die VG für den MB fällt komplett weg. Also rechnest Du auf die VG von 58,50 € eigentlich nur die 0,65 GG in Höhe von 29,75 € an und nicht mehr. Vielleicht wird es jetzt für Dich klarer?
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Oder noch anders gesagt: Die 1,0 Gebühr für das MV wird nicht angerechnet, sondern sie "geht in der späteren 1,3 VG komplett auf". Das ist keine Anrechnung im Sinne der GG.
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wieso wird die 0,65 Geschäftsgebühr auf die im Mahnverfahren entstandene Gebühr angerechnet und nicht die hälftige 0,5 GeschG ? Rechnet man damit nicht mehr an als eigentlich nötig oder bin ich gerade auf dem Holzweg?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
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Was meinst du denn mit "hälftige 0,5 GeschG"?
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