Hallo Gemeinde,
wie muss der KfA eurer Meinung nach aussehen:
Außergeichtiliche Tätigkeit,
anschließender MB,
VB wurde gerfertig,
anschließender Einspruch gegen VB
streitiges Verfahren,
ich habe beantragt:
1,3 VG
1,2 TG
0,5 VG aus VB
Auslagen aus MB/VB
Auslagen
Anrechnung der 1,0 aus MB
das Gericht moniert, dass ich die außerg. Tätigkeit nicht angerechnet habe (das wurde meiner Meinung nach aber schon durch die Anrechnung der vollen 1,0 aus dem MB erledigt, da im MB ja lediglich nur 0,35 an Gebühr verdient wurde) und auch nochmal die Anrechnung einer 1,0 Gebühr (haben sie vielleicht überlesen) also insgesamt soll ich 1,65 anrechnen (da zahlen wir doch glatt noch was drauf
Weiterhin würden uns nur die Auslagen aus dem MB zustehen (was ist mit denen aus dem VB?)
so nun eure Meinung wer hat recht
feuerspuckende Grüße
KFA nach Einspruch VB
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
hm, ich bin unsicher was man in meinem Fall dort einträgt, da ich ungelernt seit 10 Jahren in einer Kanzlei arbeite
so habe es mal ausgefüllt.
so habe es mal ausgefüllt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Liesel hat geschrieben:Wie lautet das Urteil?
Kosten beim Beklagten
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wurde der Einspruch verworfen oder was wurde entschieden?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Der Einspruch wurde nicht verworfen, deswegen kams ja zum streitigen Verfahren, sonst wäre der VB ja rechtskräftig geworden.
Unser Gegner wurde zur Zahlung der Forderung verurteilt.
Unser Gegner wurde zur Zahlung der Forderung verurteilt.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Also Moment, wenn Einspruch gegen den VB eingelegt wird, geht es automatisch ins streitige Verfahren. Wie lautet denn jetzt der genaue Tenor des Urteils? Ist auch die komplette GeschG tituliert?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 08.02.2011, 13:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
Jepp, die wurde natürlich direkt im Mahnbescheid mit geltend gemacht, dadurch auch die Anrechnung auf die 1,0 MB Gebühr,Liesel hat geschrieben:Also Moment, wenn Einspruch gegen den VB eingelegt wird, geht es automatisch ins streitige Verfahren. Wie lautet denn jetzt der genaue Tenor des Urteils? Ist auch die komplette GeschG tituliert?
Urteil über HF und außergerichliche Gebühren, Kosten des Verfahrens beim Beklagten.
urgs, alles iwie kompliziert ....
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn der Einspruch nicht verworfen wurde, mußt du in den KfA alle Gebühren aufnehmen:
1,0 MB-Gebühr
abzügl. Anrechnung 0,65 GeschG
0,5 VB Gebühr
1,3 VG
abzügl. Anrechnung 1,0 MB-Gebühr
1,2 TG
Auslagen Mahnverfahren und streitiges Verfahren
MwSt (sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)
GK
1,0 MB-Gebühr
abzügl. Anrechnung 0,65 GeschG
0,5 VB Gebühr
1,3 VG
abzügl. Anrechnung 1,0 MB-Gebühr
1,2 TG
Auslagen Mahnverfahren und streitiges Verfahren
MwSt (sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)
GK
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)