folgendes Problem. Irgendwie komme ich hier nicht weiter.
Es gibt ein Verfahren - es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen - Kostenquotelung 70% Beklagte (wir) und 30% der Kläger.
GW 434.000,00
Von uns wurden im Kostenausgleichsantrag Kosten (inkl. Reisekosten) von EUR 9.723,86 in Ansatz gebracht.
Die Gegenseite hat hingegen die Kostenausgleichung von Kosten in Höhe von EUR 11.709,02 beantragt. Ohne Gerichtskosten.
Die belaufen sich, ja auf 1 Gebühr also EUR 2.656,00 - hiervon haben wir EUR 1.859,20 zu tragen.
Jetzt hab ich ein Problem hinsichtlich der Aufteilung der RA-Gebühren.
Ist es nun so, dass wir die vollen 11.709,02 der Gegenseite zu tragen haben? Oder wird hier nicht doch die vom Kläger zu tragenden 30%, was ein Betrag von EUR 6.429,60 ausmacht in Abzug gebracht, so dass von uns ein Betrag von EUR 5.279,42 an Gebühren an den Kläger zu erstatten sind, zzgl. der EUR 1.859,20 Gerichtskosten.
Bitte dringend um Hilfe.
Hab grad nen totalen Blackout
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)