Abrechnung Einspruchsverfahren VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tobik9
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#1

20.09.2007, 16:30

Hallo zusammen,

kann mir bitte mal jemand helfen, da wir hier in der Kanzlei alle auf dem Schlauch stehen.

wir haben mb beantragt, dann haben wir den VB beantragt. Der Schuldner hat dann Einspruch gegen VB eingelegt.

Im Termin erging das ein 2. VU und VB aufrechterhalten.

Wir kommen nun auf den KFA

3100 1,3 Gebühr
3105 0,5 Gebühr
plus 7002

abzüglich Kosten für MB und VB??

Ich danke euch im voraus.... :wink:
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butterflybabe
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#2

20.09.2007, 16:35

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308

1,3 Verfahresgebühr Nr. 3100
abzgl. Verfahresngebühr Nr. 3305
0,5 Terminsgebühr Nr. 3105

zzgl. 2x Auslagenpauschale und UST


Die Verfahrensgebühr Nr. 3308 (Antrag auf VB) muss definitiv nicht angerechnet werden, die dürft ihr behalten.
Bei der Terminsgebühr bin ich mir nicht ganz sicher, da es sich hier um ein 2. VU handelt. Vielleicht weiß hier noch jemand anders Rat
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tobik9
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#3

20.09.2007, 16:39

Danke butterflybabe,

genauso hätten das einige von uns auch gemacht. Die Terminsgebühr ist richtig. Unser Anwalt wußte nur das! ganz schön traurig, oder :D

:thx
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sunny84
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#4

20.09.2007, 16:40

:zustimm
Also laut meinen Unterlagen (Skript von Enders) stimmt die 0,5 TG.
Hier steht: "Wenn 2. VU nach VB ergeht, dann nur 0,5 TG, AG Kaiserslautern, JurBüro 2005, 475"
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butterflybabe
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#5

20.09.2007, 16:41

War mir nur nicht mehr sicher, aber dann nimmt man eine 1,2 Terminsgebühr wenn zwei mal VU in einem Rechtsstreit selber Instanz (ohne Mahnverfahren) ergangen ist.
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tobik9
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#6

20.09.2007, 16:41

Ich danke euch!!
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Pepsi
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#7

20.09.2007, 18:53

ja natürlich bekommt man beim zweiten VU ne 1,2, aber wo ist in diesem Fall das 2. VU? ich seh nur eins ;-) (der VB steht zwar einem VU gleich, aber man bekommt ja schon die VB Gebühr...)
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