kann mir bitte mal jemand helfen, da wir hier in der Kanzlei alle auf dem Schlauch stehen.
wir haben mb beantragt, dann haben wir den VB beantragt. Der Schuldner hat dann Einspruch gegen VB eingelegt.
Im Termin erging das ein 2. VU und VB aufrechterhalten.
Wir kommen nun auf den KFA
3100 1,3 Gebühr
3105 0,5 Gebühr
plus 7002
abzüglich Kosten für MB und VB??
Ich danke euch im voraus....
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)